Über die Textart
Gleichwohl es hier auch nicht um das Eigentliche, also den Textinhalt geht, so will ich für den geneigten Leser keines- falls auch hier die Mühe nicht scheuen, ein Begründung und Darlegung, soweit ich auch ohne Literaturstudium dazu in der Lage bin, zu liefern. 1. Ich empfinde es ausdrücklich nicht als Spagat einen Text so zu gestalten, dass er sowohl ein Gericht überzeugen kann, somit juristisch gefasst sein sollte, als auch durch eine Lesbarkeit dann bis hin zum geneigten amusement für ein interessiertes Publikum dienen kann. Ja, ich weiß wohl, dass u.a. Rothkegel (Technikkommunikation) dies anders sehen würden, und ich mich somit auch einigernmaßen Textartschubladisierungen entgegenstelle; ich aber argumentiere so: Solange die Multiversumstheorie nicht neuere Erkenntnisse liefert, leben wir -- als Kommunikationspartner -- in EINER Welt, und folglich sollte ich tendenziell für diese eine, unsere Welt schreiben, zumindest mal was die Kodierung der Gedanken in der deutschen Sprache beantrifft. Ich würde mir auch widersprechen und meinen Gegnern in der Argumentation recht geben, wenn ich von verschiedenen "Welten" ausginge, also von der Gerichtswelt und der Gesellschaft allgemein, kritisierte ich dies doch auch. Dann nehme ich lieber in Kauf, dass der eine oder andere Leser sich durch die Weitscheifigkeit der Exkurse und Wiederholungen belästigt fühlt. Nun denn, mag er überspringen und es als Schnellleseübung auffassen. Zumindest muß ich doch versuchen nicht auch noch einer Babylonisierung der Gesellschaft Vorschub zu geben, gleichwohl ich hinsichtlich dessen pessimistisch bin. Ich werd's nicht aufhalten können, wenn sich das "global village" in Parallelwelten zerlegt. Adressaten: * ein Gericht (deshalb Erwähnung und Zitierung von Gesetzen). * Nahestehende (im Sinne von Montaigne, deshalb essayartig), auch als Gedankennotiz. * weniger, die gesellschaftliche Allgemeinheit, dies mit ziemlicher Skepsis. Begründung der Skepsis: . Zunehmend kleiner werdende Gesprächsbasis durch Globalisierung = je mehr Leute desto kleiner der kleinste gemeinsame Nenner, Auflösung durch Desintegration. . Schon außerhalb der deutschen Verwaltungszone ist kaum noch was vom Inhalt von Interesse. 2. Ein Gerichtsverfahren ist eine Disputation, es geht darum dass ich meine Argumente verteidige. Im Gegensatz zur Disputation einer Dissertation stehen mir im Gerichtssaal keine neuzeitlichen Visualisierungshilfmittel zur Verfügung. Ich bin also auf das Wort angewiesen. Das mag auch seine Vorteile haben, denn das software-Werkzeug (einer natürlich amerikanischen Firma) beeinflusst eben doch auch, wenn auch sehr indirekt, das Ergebnis. Überspitzt formuliert würden wir bar jediglicher Grammatik bei Hieroglyphen und Kleiniconen enden, das kann nicht sein. Gleichwohl ein Buchdrucktrick, wie sie seinerzeit im Disputationsteil bei Kants Kritik der reinen Vernunft durchaus hier noch möglich ist, und im mündlichen Vortrag, dann eben auch linearisiert in sequentielle Reihenfolge zu bringen ist. Lach, eine Refertigung über zuerst Form und hier nun Art einer Niederschrift ist einerseits seit der Massenvermehrung von modeorientierten Layoutkünstlern und andererseits einer im deutschen Sprachraum spezialisierten Expertise der Textarten wohl notwendig geworden. Tja, so ist halt die Entwicklung, wenn der Inhalt, der nun als "content" bezeichnet ist, zu oft marginal wird. Und so endet alles und die gewisse Nabelschau im Rauschen, nachdem sie zuvor vom Winde verweht wurde. Die Schwergewichtung der Form und Art vor dem Inhalt ist auch ganz typisch für religiöse Angelegenheiten, wo durch reichlich Ausschmückung gelegentlich von eher unangenehmen und verwirrenden Inhalt abgelenkt wird. 3. Man möge mir nachsehen, dass ich mangels Uterum im Deutschen und um mir Tipparbeit zu ersparen, das Maskulinum verwende. Ich habe jedoch Verständnis für alle diejenigen, die durch teils recht lustige Konstruktionen mit Sonderzeichen besonders ihre Wähler_*/Innen zu einer Stimmabgabe bewegen wollen oder müssen. Die Verwendung von Großbuchstaben an nichterster Stelle im Wort sind üblich a) in Kommandos für von-Neumann-Rechner, bekannt beim Apache-Webserver. b) erstaunlicherweise auch zuerst im religiösen Bereich, eben da wo der HErr angesprochen oder zitiert ist. Denkbar wäre dann noch HErrIn ... (vielleicht auf der Basis 24/7?), wo es ja auch um Kommandos geht. Ich verzichte auf solche Spezialitäten, weil ich ja auch nicht bestimmend auftreten will, und mein Recht mir nicht durch Doktrin, sondern aufgrund Argumentation erbete. 4. Ich lehne sogar in wenigen Ausnahmen Schreibvorschriften ab, welche in ganz wenigen Fällen durch profilierungssüchtige Rechtschreibreformer entstanden sind. Beispiel: Ich unterscheide zwischen "aufwendig", wenn es darum geht durch Arbeit eine Not abzuwenden, und "aufwändig", wenn Dinge eine Wand hinauf orientiert sein sollen, und wenn es dazu notwendig sein sollte eines Schulmeisters Gemütszustand aufwändig zu bringen. Es kann gelegentlich wenig aufwendig sein um aufwändig zu wirken. 5. Obwohl es eher ein Gestaltungsproblem ist, sei die Thematik der Schusterjungen und Hurensöhne angesprochen, im Sinne von "schusterjungen"- und "hurensohn"-artigen Satz- oder Abschnitts- teilgebilden, die das Verständnis tangieren. Hier ist manueller Eingriff erforderlich. Mir ist keine KI ("kleine Intelligenz") bekannt, welche im praktischen Fall einer Seitengestaltung die Komplexität einer solchen Kontextabwägung bewältigen würde.