Warum diese domain-URL? Warum diese Textform und Seitengestaltung? Warum diese Textart? Verweise, etwas einführender Lesestoff Bearbeitungsstand 2021-08-24 Revisionslog (ab 2020-07-15) |
PROLOG ====== Dies ist keine Propagandaschrift, ich habe auch kein kommerzielles Interesse, es geht hier rein um meine Verteidigung als freiheitsliebender, technisch und wissenschaftlich orientierter, aufgeklärter, unreligiöser Einzelbürger gegen sich selbstermächtigende Kräfte in einem relativen Wohlstandsstaat! Ich bitte darum, dies doch zu beachten! Es geht mir um die Verteidigung meiner Freiheit. Anderen irgend ein Heil bringen zu wollen, sei ferne von mir! Der Planet ist schon überfüllt mit Heilsbringern und Heilsbotschaften. Meinen Lösungsvorschlag will ich nur als einen Versuch zu Güte im Sinne exakteren Denkens verstanden wissen, und um eben eine naturwissen- schaftlich begründete Finanzierung für einen Qualitäts- journalismus anzubieten. Vielleicht läßt sich auch ein Richter überzeugen. Ich orientiere mich in der Art somit perifer an Montaigne, welcher seine Einlassungen primär nur für sich und seine Nächsten gedacht hatte. Und so mag ich mich hier auch diesem Schicksal unterwerfen: a) Meine Ausführungen sind Bockmist und haben daher nichts anderes verdient als im Rauschen unterzugehen. b) Es mag etwas an meinen Gedanken daran sein, dann verbreiten sie sich angemessen von alleine, eben weil sie überzeugen und nicht zu einem Heil überreden. Mangels eines wohnzimmerfüllenden Flachbildschirmes zur Unterhaltung und sirmeligen Ablenkung setzt bei mir gelegentlich bis auch eher selten ein gewisser Denkprozess ein. Doch selbst dessen bedeutungslose und eingestandene Minimalität hat mich zu folgendem befleißigt. Vorläufige Vorbereitung auf einen möglichen 1. Verhandlungstermin ================================================================= Vorschläge zur Güte und Einigung, Entwurf Verteidigungsrede =========================================================== EINLEITEND Zitat Benjamin Franklin: "Those who would give up essential liberty, to purcase a little temporary safety, derserve neither liberty nor safety" ("Diejenigen, die die essentielle Freiheit aufgeben, um eine kleine zeitlich beschränkte Sicherheit zu erringen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") Ich bitte mich zu entschuldigen, wenn ich mit dem Maskulinum Frauen und Männer gemeinsam anspreche, da wir im Deutschen leider kein Utrum haben (https://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Utrum 2021-02-10). Verordnete und willkürliche framing-Grammatik lehne ich kategorisch ab, das erkenne ich eindeutig als faschistoid. Außerdem fühle ich mich noch in der Lage den Unterschied von Genus und Sexus zu erkennen, andere dies vielleicht nicht mehr aus einer Wut einer empfundenen Benachteiligung ihres sexuellen Geschlechts heraus. 0. Wie kam es aus meiner Sicht zur Auseinandersetzung? ====================================================== 0.0. Entwicklung seit 1978 -------------------------- Ich habe seit 1978 keinen Fernseher mehr in meinen Wohnungen gehabt, dies auch aus Gründen der Sehbelastung als Programmierer (Astigmatismus) und nicht nur wegen zunehmenden Ekel vor der Art und dem Niveau des Programms. Ich konnte mit der reinen Rundfunkgebühr (jetzt Abgabe) leben, Geben und Nehmen standen in einem passablen Verhältnis zueinander. Es hatte sich auch ergeben, dass am neuen Wohnort Korntal keine Antenne mehr zur Verfügung stand und auch kein behelfsmäßiger Empfang möglich war. Ich wohnte in einem Hinterhaus. Und so kam Schopenhauer ins Spiel:"Den Wert der Dinge erkennt man an ihrem Verlust." Dazu hatte ich in den 1980ziger Jahren auch mal den Besuch eines freundlichen Herrn vom SDR, welcher sich in meiner Wohnung um- gesehen hatte und das Nichtvorhandensein eines Fernsehers sowie einer dafür notwendigen Antennenanlage festgestellt hatte. 0.1. Entwicklung seit etwa 2000 ------------------------------- Zunehmend musste ich in den Radiosendungen einen aufreißerischen Ton feststellen, die alte Höflichkeit gegenüber Hörern behielten gerade mal konservativ orientierte Stationen wie Radio Moskau bei. Anstatt "sehr geehrte Hörer mein Name ist Max Mustermann" wurde dann auch üblich "ich bin Christa Wurschtig", wohl ein unpassender US-Anglizismus. Ich kam dann auf den Trichter, dass bei besonders platter und aufreißerischer Sprache es sich um den ausgekoppelten Ton von Fernsehsendungen handelte! Gelegentlich wurden in Sendungen auch absurde Hinweise auf Bilder oder Darstellungen gegeben, die man ja gar nicht sehen konnte. Der Tonaussendung wird ein Hintergrundgeräusch zugefügt, eher störend und zusammenhanglos bzw. es soll wohl die Beweiskraft eines gezeigten "Filmes" "untermalen". Was für eine platte Lüge dann von "Rundfunk"abgabe zu sprechen. Auch wird nicht "rundherum" gefunkt, sondern sehrwohl nach Quote dezidiert und immer mehr via Kabel und zum Abrufen via Mediathek und vieles andere kommerzielle Treiben mehr. (vgl. explizit diese Redeweise in den Datenschutzhinweisen des sogenannten Beitragsservices zum "Rundfunkbeitragseinzug") Ursprünglich wurde korrekter zwischen Rundfunk- und Fernsehan- stalten unterschieden, gleichwohl nun beide Aussendungsarten UND Internetportale fälschlicherweise unter Rundfunkanstalten subsummiert werden. Die Bedingungen des Internets sind jedoch gänzlich andere; ich akzeptiere diese Gleichsetzung und die damit einhergehende Mischfinanzierung nicht. 0.2. Entwicklung seit 2013 -------------------------- Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2012/13 (Inkrafttretung zum 1.1.2013) unter dem Vorsitz des Richters Paul Kirchhof erfuhren alle Arten von Mediennutzer ihre Gleichschaltung. Für mich war die Verteuerung von 5,76 auf 17,98 EUR (312%) erschreckend unverhältnismäßig. Nun sollte ich diese Quoten- niveaulosigkeit auch noch mitbezahlen! Finanzielle Sanktionierung für alle diejenigen, die nicht bereit sind sich durch eine Glotze in der guten Stube beeinflussen zu lassen! Ein Szenario, wie es zu Georges Orwells Horrorvisionen passt! Die neue technische Möglichkeit des Ultraschall-Trackings von TV-Guckern mit smartphone deutet klar in diese Richtung! Der Richterspruch hatte den Grundgedanken Hausbesuche und damit Schnüffelei durch den Beitragsservice (damals GEZ) zu vermeiden leider konterkarriert: Jetzt wird erst recht geschnüffelt in Haushalts- und Lebensgemeinschaften hinein, das Zusammenleben mit anderen, das intime Wohnen, wird durch- leuchtet und erfasst! Bald weiß der Beitragsservice mehr wie Staatsorgane über das Wohnen und Zusammenleben der Menschen, und dieses darf er nach seinen Datenschutzrichtlinien für bis zu 30 Jahren speichern! Ungeheuerlich! Diese Anstalten, welche sich ständig damit schmücken die Freiheit zu verteidigen, sind durch Gier nach Geld und Pfründen zu deren Vernichtung angetreten! Alle Nutzertypen werden mit quasi Stiefeltritt in einen Karton gestaucht. Daten sind die neue Währung, v.a. mal persönliche Daten. Durch welche Selbstermächtigung darf eine nichtstaatliche Firma (GmbH) meine Daten über mein Wohnumfeld bis zu 30 Jahren aufbewahren und somit auch nutzen? Ich bezahlte hier schon in meiner Not mit "Falschgeld" und habe damit der Verwaltung ihr mißbrauchtes Melderegister und die dazugehörige Statistik um die Ohren geschlagen. Es kann sich jeder Deutsche kostenlos ab- und anmelden, bei einer Wiederanmeldung bekomt er i.d.R. noch ein Päckchen Gutscheine. Oder wollen wir jetzt die Gewissensprüfung in Sachen realem intimen Wohnen einführen? Mir geht es aber zunächst mal darum an richterliche Vernunft zu appellieren die Dinge auf wissenschaftliche Grundlagen unseres Konsenses zustellen (Kapitel 6). Diese sind wenigstens soweit hinlänglich verifizierbar, eine Gewissensprüfung ist eine unaufgeklärte Albernheit, Tendenz Inquisition durch Religionswächter. Aber trotzdem war schon Leibniz der Ansicht, dass man selbst Gott einem Vernunfturteil unterwerfen sollte. Ist die Kirchenrepublik Deutschland seit 1949 nun in den letzten Auswüchsen? 0.3. Neuere Entwicklung Herbst 2014 ----------------------------------- Meine Veränderung von Ludwigsburg nach Leipzig brachte die Schlüsselabgabe der Mietwohnung in Ludwigsburg 2014-11-26 Vormittags mit vorheriger Leerung und Renovierungsarbeiten mit sich. Ich weigerte mich für leere, nicht mehr bewohnbare Räume, diese wieder vornehmlich als Haushaltsabgabe deklarierte Zwangsabgabe zu bezahlen. Zur Verbindung der Zwangsabgabe mit der Meldeadresse siehe unten mehr und -- eine bestehende Wohnung ist kein Haushalt! Inzwischen scheint diese Forderung auch verjährt zu sein ... Das kafkaeske Verhalten des Beitragsservices in der Auseinandersetzung, sprich der Zwangsbeitragseintreibungs- einrichtung, also stur und nur alternativlos drohen mit Entzug der Bürgerlichkeit um jeden Preis, erinnert mich doch sehr an meine kleinen Erfahrungen bei einem Besuch in der DDR 1986. Damals konnte ich denken: §1, wer die Gewalt hat, der hat das letzte Wort, aber es ist eure Karre, welche gegen die Wand fährt, nicht meine. Ich war damals aufrichtig ratlos und total verwirrt ob so vielen Widersprüchen und Unlogiken zurückgekehrt. Zumindest für mich völlig unerwartet war dann 3 Jahre später Schluß mit dieser Sturheit gewesen. 0.4. Bitte um wirkliches Gehör! ------------------------------- Ich bitte doch recht herzlich darum, dass meine Argumente und Darlegungen nicht als Einlassungen abtituliert und schub- ladisiert werden! Man erwartet doch auch von mir, dass ich zur Bundesrepublik Deutschland und ihrem Grundgesetz stehe. Ganz eindeutig handelt es sich schlicht und ergreifend um einen politischen Prozess, so wie er in vielen Staaten auf diesem Planeten üblich ist, es geht um Beugung, gegebenenfalls um Vernichtung der bürgerlichen Existenz. Das sage ich extra deswegen, weil ich es als eine Ungeheuer- lichkeit empfand, wie 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht in an die Hundert von Gerichtsfällen über Argumentationen in Bausch und Bogen(!) hinweggebügelt wurde. Unfassbar für einen sogenannten Rechtsstaat, der ständig mit dem warnenden Zeigefinger in Europa gegenüber Nachbarstaaten unterwegs ist nach dem Motto "am deutschen Wesen soll die Welt genesen"! Das war rechtsstaatunwürdig und zugleich gerichtsunwürdig! Man nimmt in Kauf, dass unbescholtenen Bürgern die Bürger- lichkeit abgesprochen wird. Und vorne dran in dieser Sache ausgerechnet die sogenannt Öffentlich-rechtlichen Medien. Auch die Schufa sollte sich Gedanken machen ob sie nicht berücksichten will ob ein Beitreibungsverfahren nicht aus rein politischen Gründen erfolgte. Hinweis: Ich hatte mich 2016 zum schönen Bundesverwaltungs- gericht in Leipzig begeben, konnte aber wegen Überfüllung nicht mehr eingelassen werden. 0.5. Gegenwart -------------- Bezüglich der ländlichen Versorgung mit der propagierten Digitalisierung liegt Deutschland hinter Polen und Albanien (Stand Ende 2018). Was für eine Schande für ein Besserwisserland! Leider ist Deutschland informationstechnisch in mehrfacher Hinsicht arg zurückgefallen. Wir sind letztlich vollkommen nun in der Hand v.a. der Kalifornier, rein technisch dann wohl eher von China abhängig. Wer bitte wollte noch ohne die hervorragende und kostenlose(!) Auskunftsbereitschaft der Suchmaschine Google leben? Prüfe sich doch mal ein jeder im Stillen ob dieser Wirklichkeit! Fast jeder Handwerksbetrieb in Deutschland hängt schon an diesem Tropf! Dazu auch: 2020 wird das letzte Werk in Europa wo noch Computer hergestellt werden in Augsburg von Fijutsu geschlossen. Ich gebe unumwunden zu, dass ich allerbestens ohne das lineare Angebot öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten auskomme, aber schon eine Woche ohne Konsultationsmöglich- keit von letztlich Google bringt mich in Bedrängnis und tangiert mein Informationsbedürfnis. Ja, ich erkenne meine bittere Abhängigkeit, daraus hilft mir auch mein 30-bändiger Brockhaus und weitere Lexika und Enzyklopädien nicht wirklich heraus. Leute! Mitmenschen! Richter! Wohin guckt ihr? Auf das flache Brett vor dem Kopf in Form eines Flachbildschirms, -- bald wohnzimmerfüllend, damit man auch jeden mehr oder weniger eiternden Pickel im Anlitz der darin zuoft seelisch Entblößten sieht ... 0.6. Ausblick und Intention meines Plädoyers -------------------------------------------- Herkommend aus einer nicht mehr sinnvollen gerättechnischen Erfassung der Hörer sind wir nun bei einer noch schrägeren, noch diffuseren, verwaltungstechnischen, ins Intimste erfassenden Lösung über das Wohnen angelangt -- ungeachtet des §13 des Grundgesetzes "die Wohnung ist unantastbar". Unantastbar meint doch auch, dass es keine Firma auf bis zu 30 Jahre(!) was angeht mit wem wo wielange ich zusammen- wohne. Ich kann das nicht fassen! Und alle nehmen das wie Lämmer einer Kirche hin! Niemand hat die Absicht, die Wohnverhältnisse und das Zusammenleben der Menschen auf 30 Jahre rekonstruieren zu wollen. Es hatte auch niemand die Absicht eine Mauer zu bauen! Ich versuche die Sache wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, indem ich für eine Entscheidung in Orientierung an der in aller unser Lebenspraxis so unmittelbar wirksamen Informationstheorie plädiere. Ich hoffe damit die Angelegenheit auf ein solides Fundament zu stellen. (Kapitel 6.) Schande, dass so eine Wenigkeit, so ein "nobody" wie ich, sich dieser Sache in einer Nation mit angeblich so viel Bildung und Bildungseliten annehmen muß. Doch in was sind diese gebildet? Was für obsoletes Wissen ist in deren Köpfen angehäuft? (dazu Kap. 5.1.1.) Ich möchte mich durch mein Plädoyer auch nicht als Prosument mißbraucht wissen! Ich bin nicht der Berater von Medien- betreibern, denn dadurch würde zuerst mal eine Geldforderung meinerseits entstehen. Aus diesem Grund ist diese Seite zunächst mal für die Indexierung für Suchmaschinen durch robots bzw. webcrawler, welche sich legal verhalten, gesperrt. Sie wird dann zu einem politischen Prozess relevant, und soll daher nur über Verweise aus einem Kontext heraus zugänglich sein. Der Kontext des "global village" (und ein solcher ist eine allgemeinste Suchmaschine) führt nur zu Mißverständnissen durch Beliebigkeit. Vereinfacht überzeichnet: Der Kontext des Universums ist statistisches Rauschen, aus dem man in seinen egoistischen Spiegel gucken kann. 0.7. Ein wenig Abschätzung -------------------------- Von 1992 bis 2012 häbe der durchschnittliche tägliche Fernseh- konsum eines Bürgers im Gebilde BRD zwischen 158 und 222 Min gelegen; das sind mehr wie 24 Stunden pro Woche. (Simon) Meine Wenigkeit hat somit von 1978 bis 2019 etwa 51168 Stunden für anderes übrig gehabt, das sind rund 5,84 Jahre in 41 Jahren. Haben wir noch eine ausreichende Schnittmenge in unseren Lebenswelten? Oder liegen wir nun fast 6 Lichtjahre auseinander? Ich konnte im Berufsleben nie eine Unterhaltung über die Sendungen des Vorabends führen. Dies war dann unerheblich, da ich mich dann selbstständig gemacht hatte und diesem Sozial- zwang nicht mehr unterlag. 1. Verfahrenmäßige Argumente ============================ Dieser Abschnitt ist meiner Darlegung gewidmet, damit dann der Urteilssatz, welcher mit den Worten beginnt "das Gericht ist zur Überzeugung gelangt ..." positiv für mich als vermeintlichen Deliquenten endet. Ich will es dazu nicht an Aufwand mangeln lassen; meine Zahlungsverweigerung ist nicht aus Wurstigkeit. Dieser Prozess ist daher als rein politischer Prozess zu werten. Ein Bekenntnis zu einem wenn auch politischen Prozess, beinhaltet prinzipiell das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit. 1.0. Wesen politischer Prozesse ------------------------------- Das Wesen politischer Prozesse besteht primär gerade darin, sie als solche eben nicht anzuerkennen. Deshalb wird der Beschuldigte grundsätzlich kriminalisiert. Sekundär liegt immer ein Staatsversagen vor, zumindest eine Verdrängung und die Arbeitsverweigerung der Legislative. (Wobei man 2020 die Frage stellen darf, wo das zweitgrößte Parlament des Planeten mit 709 Abgeordneten nicht schon an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit allein wegen der enormen Kosten angekommen ist.) Sekundär ist es für den Beschuldigten immer mit großem Aufwand verbunden und zielt auf seine Entbürgerlichung. Urteile haben keinesfalls eine Mediation zu Ziel, sondern sollen abschreckend wirken. Einlassung Man verzeihe mir folgendes übergeordnete Beiwerk! Letztlich läßt sich sogar die rein philosophische Frage aufwerfen, ob ein politischer Prozess sich nicht immer auf einen Hader zwischen nüchtener Betrachtung kosmologischer Verhältnisse und religionsartigem guten Glauben und bestem Wollen ist. Oder anderes ausgedrückt, zwischen Wittensteins "Die Welt ist, was der Fall ist" und den Heilslehren, die aufzeichnen, wie sie die Welt gerne hätten. Eine Einlassung des aktuellen Philosophen Precht scheint hier zutreffend: "Bei Jura geht es nicht darum die Wahrheit zu finden, sondern die Dinge so auszulegen, dass im Sinne einer Wahrheit entschieden werden kann." Einlassungsende Das Gericht mag im Fall durchaus wohlwollend im Sinne des Beschuldigten empfinden, ist aber in seiner Urteilsfindung an geltende Gesetze gebunden. Ein Abweichen von der üblichen Rechtspraxis steht jedem Richter zu, wenn er eben dazu zu einer Überzeugung gelangt ist, da er prinzipiell unabhängig ist. Es gilt für jeden Prozess dieses Schema: a) Abwägen der Argumente zwischen den Parteien Kläger/Beklagte b) ohne Ansehen der Person und Parteien c) richten (3.staatliche Gewalt!) c1) Fällung eines Urteils (oder Weiterverweis) c2) Weiterentwicklung des Rechts an einem Einzelfall Dass bei dem vorliegenden Thema es sich vornehmlich und um ein sogar eklatant politisches Streitthema handelt, zeigt sich darin, dass letztlich -- bei entsprechendem Durchhaltevermögen der Deliquenten -- die Fälle dann vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet waren und landen. Dies betont die Wichtigkeit der Welterentwicklung des Rechts in der sich rasant verändernden Informationstechnik. Umso bedauerlich wurde dort dann bar jediglicher praktischer Logik schlicht politisch entschieden. Hier schon ein Beispiel aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christoph Degenhart 2013 "Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder". Zitiere Seite 9:" Dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag liegt für den nicht-privaten Bereich ein unzulässig grobes Typisierungsraster zugrunde, da der Gesetzgeber von den unterschiedlichen Verhältnissen in den Betrieben abstrahiert und nicht danach differenziert, ob nach den konkreten Abläufen und Organisationsstrukturen den Betriebsangehörigen der Rundfunkempfang möglich und ob er ihnen gestattet ist". Kurz: Der Gesetzgeber hat seinen Job nicht gemacht, und es wird auch bei Betriebstätten kassiert, wo niemals Rundfunkempfang sein kann. Konsequent hier die Haltung von Frau Sieglinde Borchert aus Thüringen, welche die Sinnlosigkeit von jediglichen Äußerungen und Zugeständnissen (wohl aus einer gewissen -- heute sagt man "Ost-Sozialisierung" -- heraus) in einem politischen Prozess klar und konsequent vor Augen hatte. Nun will ich nicht ausschließen, dass ich dem seltenen Zufall eines unabhänigigen Einzelrichters begegne. Es soll sowas schon mal in Tübingen gegeben haben. 1.1. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2018-07-18 --------------------------------------------------------- Auch wenn es keine explizite Berufungs- oder Revisions- entscheidung zum Urteil von Verfassungsrichter Paul Kirchhof von 2013 war, so war's doch eine Revision im erweiterten Sprachgebrauchssinne. Brüderliche Verbundenheit und gegenseitige Stütze ist doch eine angenehme Tugend. Da lupft doch Justizia vor Freude auch mal ihre Augenbinde und wedelt wild mit dem Schwert herum! Richterin Else Kirchhof beim Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, kann dann dort schon mal im Vorfeld wirken. Georg Kirchhof wirkt als Jura-Professor v.a. als Gutachter. Es ist schon eine gewisse mafiöse Familienstruktur, die dem Durchschnittsbürger gar nicht bewußt ist, weil die Meinungsmaschine ja auch immer fleißig auf die bösen Verhältnisse in anderen Staatsgebilden hinweist und somit ablenkende Empörungsvorschläge anbietet. Kein Mensch würde eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht akzeptieren, wenn dort der Bruder des Amtsgerichtsrichters sitzen würde! Dies ist trivial und grundlegend bezüglich des Rechtsempfindens in aller Welt. Wollen wir das ignorieren? (Es sei denn, die Brüder wären verstritten und er gehöre einer anderen Partei an, was aber auch wieder Politisierung wäre.) Es ist die Sache der beiden Brüder Paul und Ferdinand Kirchhof. Wenn eng verwandte Richter sich gegenseitig stützen, dann hat das zu allermindest ein Gschmäckle, es tut mir wirklich herzlich Leid, das in dieser Sache festhalten zu müssen! Einwurf: Nun ja, ich habe ja gar nichts gegen eine dezente Brasilianisierung, aber -- wo sind die schönen Frauen dazu? Bedauerlich, dass das ehrenwerte Bundesverfassungsgericht sich da so in die ansich rein politische Sache aus Unfähigkeit und Unwilligkeit der Exekutive hineinziehen läßt. Herrscht in Karlsruhe so ein bitterer Personalmangel, dass sich Brüder nun gegenseitig stützen müssen? Hier will ich doch auch von einer bedauerlichen Abnutzung der Reputation des Gerichts und des Grundgesetzes sprechen. Rund 75 Jahre sind eine lange Zeit, es ist hier wohl auch Verfassungsvätern nicht gegeben gewesen ihre Mühen für fernere Zukunftszeiten zu sichern, wenn auch Kraftfahrzeuge sicher schneller wegrosten. Dazu siehe v.a. Kapitel 4.3. 1.2. Fehlende Mediation und Schlichtung --------------------------------------- Es gibt noch nicht mal den Ansatz einer Schlichtung oder Mediation in der generellen oder speziellen Angelegenheit. Alles geht nur rein über das Gerichtswesen. Mit einer staatlich erlaubten Zwangsbehörde bzw. es sei ja nur eine "Einrichtung" oder "Firma", mit einer solchen kann es ja auch keine Mediation über eine Steuer geben, sondern nur ein "per ordre de mufti", wie in orientalischen Gefilden so üblich. Die Fälle gehen nur über Zwangsvollstreckung der Allgemein- gerichte. Verhandlungen zur Güte, zur Mediation, für einen Kompromiss sind kategorisch nicht vorgesehen und außer Reichweite des Gerichts. Es gibt auch keine gesonderte Kammer dazu. Es ist eine kalte kafkaeske Bescheidkommunikation, eine unabdingbare Einbahnstrasse der Kriminalisierung, "wir missionieren und kassieren, du gehorchen". Es gibt keine Unterschrift unter den Bescheiden, es geschieht auch hier alles aus einer Anonymität heraus, wobei der Beitragsservice definitiv keine Behörde ist. Ein Behörde wäre auch verpflichtet auf Ermäßigungstatbe- stände hinzuweisen. Die Beitragsservice GmbH muß das natürlich nicht. Kein Vergleich mit dem Service und dem Recht, mit welchem man als Bürger bei Finanzverwaltungen konfrontiert ist. Dort steht einem auch die Finanzgerichtsbarkeit mit der ihren eigenen Philosophie und Rechtspraxis zu! Es ist in diesem Zusammenhang auch überhaupt nicht richtig geklärt ob diese Zwangsbeitragseintreibungsinstitution eine wirkliche Firma (GmbH) oder sonstwas ist. In der Schweiz gibt es eine Ombudsstelle für solche Angelegenheiten. In Deutschland werden Beschwerden von der Zwangsbeitragsbeitreibungseinrichtung schubladisiert. Ich postuliere, ob das Gerichtsverfahrensgesetz hier nicht inzwischen dermaßen unzeitgemäß ist, dass es schon die Grundrechte beschneidet (und bitte dies ins Protokoll aufzunehmen!) Bei den von mir besuchten Gerichtsverhandlungen waren nie Vertreter der Anstalten anwesend. Diese Themen gehören auch zu einem politischen Prozess. Wichtiger ist dies: 1.3. Zerstörung der sittlichen Beziehung und Relevanzverlust ------------------------------------------------------------ Zerstörung der sittlichen Beziehung des sozialen Bereichs zwischen Nachrichtenlieferant und Nachrichtenempfänger durch Berufung des Nachrichtenlieferanten oder Unter- haltungsaussenders auf eine Rechtsposition. Der Gegensatz zwischen Recht und freier Gemeinschaft ist im Rahmen der Rechtsphilosophie ein Thema. Derjenige, der sich auf seine Rechte beruft macht dies unter Bezugnahme und mit Hilfe eines Dritten, also den Möglichkeiten eines Gerichts, also der Staatsgewalt. Die sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (fürderhin kurz Anstalten genannt) nicht nur NICHT der Staat, sondern sie berufen sich andererseits sogar in besonderer Weise auf ihre Staatunabhängigkeit! Sind sie mehr wie der Staat? Zumindest fühlen sie sich geschmeichelt, wenn sie als "4. Gewalt" der Demokratie erwähnt werden, und leiten daraus auch Selbstermächtigung ab. "Durch diese Androhung des Zwangs von dritter Seite ist die unmittelbare, freundschaftliche-spontane Beziehung gestört, zumeist sogar zerstört." (Seelmann Rechtsphilosophie, 2004 S.16) Dies gilt für das Geschäftsleben, Hausgemeinschaften, Miet- verhältnisse, Ehegemeinschaften; aus eigener Erfahrung kenne ich dies bezüglich Musikbands: Wie noch gemeinsam harmonische Musik machen, wenn einer sein Recht mit Hilfe Dritter durch- setzen will? Da ist doch jede Band beendet! Wie soll ich die Nachrichten als wahr (oder auch nur Unter- haltung) akzeptieren können, wenn der broadcaster mit Hilfe der Staatsgewalt durchsetzen will, dass ich ihn dafür pauschal bezahle? Hier wird es mir ganz schwummrig vor Augen, wenn ich mir vorstelle, dass Menschen wie Karola Wille als Intendatin des MDR in letzter Konsequenz für mich die Nachrichten moderiert. Wie soll so eine Frau überhaupt mein Lebensum- feld und auch nur annähernd praktisch verstehen, meine Biographie irgendwie nachvollziehen können? Würde man das bei einer Zeitung oder Flugschrift akzeptieren? Exkurs zum Begriff "broadcaster" Das deutsche Wort dazu wäre ziemlich "der Aussender"; ich verwende "broadcaster" um einen Hauch mehr Technikaffinität damit auszudrücken. Der Unterschied zwischen Lieferant und Broadcaster ist der: Der Lieferant liefert bzw. sendet auf Anforderung an den Rezipienten, den allgemeinen Empfänger, der ihm (auch bei kostenfreier Lieferung) bekannt ist. Ein Broadcaster liefert unangefordert, es ist ihm nie oder bestenfalls nur sehr diffus statistisch, also im Nachhinein(!), bekannt, ob seine Lieferung, hier ansich Sendung zu nennen, rezipiert wurde! Als Beispiel die bekannte Vermüllung der Briefkästen mit Druckerzeugnissen. Das Werfen von Flyern (Fliegern!) gehört auch dazu. Exkursende "broadcaster" Ist es nicht verständlich, dass ich nach der Zerstörung der sittlichen Beziehung die Nachrichten des Broadcasters als unrichtig werte, zuallermindest seine Deutungshohheit ablehne? Wie steht es hier um die Substanz der Beziehung zwischen Nachrichtenquelle und Nachrichtenempfänger? Ist es nicht verzeihbar, dass so eine Presse dann salop als "Lügenpresse" tituliert wird? Das System kann nur noch durch die Repression zum Entzug der Bürgerlichkeit aufrecht erhalten werden. Ich glaube, dass vielen Mitbürgern noch gar nicht bewußt ist, wie verfahren die Situation in Deutschland inzwischen ist. Es geht inzwischen in die Millionen, dass hier Politprozesse ange- strengt werden! (2018 weit über 4 Millionen) Es ist mir wichtig zu betonen, dass hier nicht nur die "unmittelbare, freundschaftliche-spontane Beziehung" (Seelmann) gestört bzw. zerstört ist, sondern die Substanz(!) der Beziehung zwischen Nachrichtenquelle und Rezipient. Es ist also letztlich gar keine Beziehung mehr existent, sondern der Kontakt, wenn man so will, besteht allein aus einer mafiösen Erpressung mit Hilfe von gesetzgeberisch einflußnehmenden Parteien, die auf das Wohlwollen der "4.Gewalt" für ihre Wahlerfolge angewiesen sind. Gelegentliche Einblicke in die Mitteilungswut der Anstalten haben bei mir den Eindruck gefördert, dass dort irgendwie der Kontakt zur Relevanz des Alltags eines soweit digitalisierten allgemeinen Rezipienten verloren gegangen ist, d.h. jene verantwortlichen Redakteure scheinen zunehmend in einer eigenen abgeschlossenen Welt, einer Art Echokammer, zu leben, was sich dann in erstaunlichen Differenzen bei Deutungen und Themen im Vergleich zu z.B. der Masse von Youtube-Beiträgen ausdrückt. Diese Entwicklung hat sich durch die Pandemie und dem damit verbundenen Entwicklungsschub bei der Digitailsierung sowie der Abnahme der allgemeiner gestreuten Kommunikation noch verstärkt. Zum Sendungsbewußtsein eines Broadcasters bzw. Aussenders unten mehr. 1.4. Diffamierung der Prozessgegner ----------------------------------- Dazu der hervorragende offene Brief "Zur Zukunft der öffentlich-rechtliche Medien" von 2017, welcher sich an die Ministerpräsidenten und an Mitglieder der Rundfunkkommission richtet. Dort wird auf Seite 2 die Finanzierung des Systems von der Allgemeinheit durch eine Demokratieabgabe gefordert. Eine Abstimmung oder Anhörung der letztlich Betroffenen ist nicht vorgesehen. (vgl. 7.3. Der Hörer als Defizitmodell.) Damit ist jeder, welcher die als Demokratieabgabe deklarierte Zwangsabgabe ablehnt, implizit schlicht und ergreifend als Undemokrat anzusehen und natürlich politisch abzulehnen und möglichst in einem Prozess bis zu seiner Enteignung und seinem praktischen Ruin zu bekämpfen. Und so wurde auch in zahllosen Fällen agiert, das Internet ist voll davon! Besser kann die Gegenseite für einen politischen Prozess kaum mehr argumentieren. 1.5. Das häßliche Gesicht der bundesdeutschen Meinungsmaschine -------------------------------------------------------------- Wenn also der sogenannte Undemokrat dann abgeurteilt ist, dann steht ihm pfändungsfrei noch ein Fernseher zu, auch im Gefängnis hat er praktisch nur Zugang zum zwangssubventionierten Meinungsmonopolismus; das BVG hat mit seiner Entscheidung 2019-03-27 eine Verfassungs- beschwerde eines Gefangenen abgewiesen. Er darf keinen Computer besitzen (selbverständlich ohne Internetzugang). Die Verweigerer des Anstaltenangebots sollen zu digitalen Analphabeten quasi umerzogen werden, eigenständige Nachrichtenrecherche ist tabu, offline-Nutzung von Rechnern ebenfalls. die Anstalten stehen selbverständlich für die Rückerziehung zur Verfügung. Natürlich ist auch Kurzwellenempfang nicht möglich. Sieg auf ganzer Linie nach dem einst propagierten Marsch durch die Institutionen, man vergleiche bitte die Korrelation zwischen Parteibüchern und politischer Ausrichtung bei den Unterzeichnern jenes oben erwähnten offenen Briefes! Eine Erlösung aus dem Zwangssystem durch Verbüßen der Strafe ist nicht vorgesehen, nach einer gewissen Frist kann sich alles nach der ZPO wiederholen. Im Zweifel nach dem Schema ein halbes Jahr Erzwingshaft, dann eineinhalb Jahre Freiheit, dann wieder von vorne. Dies droht jedem abgeurteilten Nichtdemokraten. Umerziehung war der Anfang des System, Umerziehung und nun Entbildung ist das Paradigma geblieben, denn die Anstalten haben die Freiheit zu fürchten, welche die Digitalisierung uns gebracht hat. Genau hier sind wir lieber Leser. Und so sind wir in der Gnade des Gerichts. 2. Argumente zum Grundgedanken der Staatsverträge ================================================= 2.0. Staatsrechtlicher Ausgangspunkt ------------------------------------ Diese müssen hier zugelassen werden, weil diese Verträge Ursache der Verhandlung sind. Es ist ja ein politischer Prozess, gleichwohl dies -- wie in jedem politischen Prozess -- vehement bestritten wird und der "Deliquent" kriminalisiert wird. Ich habe dieses Schema persönlich in herrlichster Weise seinerzeit bei den Protesten gegen Stuttgart21 erleben müssen. Also quasi gegenseitige Kriminalisierung, kriminalisierte Bürger, Kriminalisierung und Diffamierung der politischen Opposition, nun eine abgenutzte brüderlich verbundene Gerichtsbarkeit, bis hin zum Totalaus eines Staates aufgrund Unfähigkeit und Unwilligkeit der Exekutive und einer auf- geblasenen, nicht mehr reformfähigen und nur noch mit Fraktionszwängen agierenden, lobbygesteuerten Legislative, zunehmend in Multikoalitionen. Ich darf an mein einleitendes Zitat erinnern und füge dem noch dieses hinzu: Jean-Jaques Rousseau: Sobald man bei Staatsangelegenheiten die Worte hören kann: "Was geht mich das an?" kann man darauf rechnen, dass der Staat verloren ist. Es geht um das Gelingen der Demokratie, aber nicht mehr durch Zwangsmaßnahmen wie 1946! Nachbarstaaten Deutschlands wie die Niederlande und Dänemark haben konsequenterweise die selbstermächtigenden und aus- weitungssüchtigen, Politiker und Bürger erpressenden Mafia- anstalten abgeschafft und v.a. einer parlamentarischen Finanzkontrolle unterworfen. Was kann ich tun? Na ganz gewiß nicht die Demokratie retten, nach meinem Gusto retten. Der Heiler und Heilsbringer, der Wichtlinge und Besserwisser sind schon genug. Es geht darum, dass ich meinen Job als Citoyen mache im Sinne Rousseaus, mehr muß ich nicht, mehr soll ich nicht, mehr kann ich nicht wollen, denn wenn die Dinge den Bach hinuntergehen, wie so oft schon in der Geschichte, dann kann ich das sicher nicht aufhalten. 2.1. Grundversorgung und Nutzung, Arbeitsverweigerung der Exekutive ------------------------------------------------------------------- Der Bezug zu einer nachrichtentechnischen Grundversorgung der Bevölkerung ist in mehrfacher Hinsicht absurd geworden. Passend dazu ist, dass man die Debatten des Bundestages nicht mehr als zur Grundversorgung relevant rechnet; sie sind auf technische Spezialkanäle verschoben. Ich halte es aber -- ironischerweise, muß man ja dazu sagen -- als Grundunterhaltung wert, dass sie in einer lustigen Republik mit zunehmend tropischem Klima der Bevölkerung auf die Ohren gedrückt werden. Ich empfehle, dass der Bundestag sich direkt an die Bevölkerung wendet und sich nicht von diesen sich anmaßenden "Deutungshoheitlern" abhängig macht. Bezüglich des Auslands war das immer schon so geregelt durch die Deutsche Welle. Kurz: Wir wollen das Wort selbst hören und nicht dessen Interpretation oder aus dem Zusammenhang gerissene Abschnitte durch selbstermächtigte Heilsbringer! 2.1.0. Was ist aktuell Grundversorgung? (2020-07-13) --------------------------------------- Ohne die Anstalten kann ich bestens leben, ohne Google und Internet würde es bitter werden. Prüfe sich doch mal ein jeder Mensch ehrlich! Der Gedanke an eine nichtkalifornische Suchmaschine besteht wohl, aber es fehlt eben an den Fähigkeiten. Auf europäischer Ebene soll sich nun (2020) die open search foundation darum kümmern. 2.1.1. Beispiel Anzahl der UKW-Kanäle ------------------------------------- Wenn es z.B. die Kanäle Bayern 1 2 3 4 5 gibt, dann kann man beim besten Willen nicht mehr von Grundversorgung sprechen, sondern es handelt sich um glatte Frequenzbesetzung. Ähnlich DLR mit 2 Kanälen (Wissen + Kultur, zusätzlich sei an den 3. "Internetkanal" Nova erinnert) Allein auch der Haushalt der Anstalten mit über 7 Milliarden Euro pro Jahr zeigt, dass es nicht um eine Grundversorgung geht, v.a. wenn ich bedenke, mit welchen einfachen Mittel Youtuber und andere Sendungsmacher mich nun endgültig als Hörer bzw. Rezipienten gewonnen haben. Doch diese Konkurrenz soll nun auch eliminiert werden. Zum Vergleich: Der Haushalt aller Justizbehörden im Gebilde BRD beträgt etwa 1 Milliarde/Jahr. Die Anstalten leisten einer mentalen Verarmung Vorschub; ich bin ihnen entfremdet. Wieso zwingt mich dieser Staat, eigentlich genauer meine Landesregierung eine solche Substanzlosigkeit zu finanzieren? 2.1.2. Grundversorgung ohne Empfangsmöglichkeit für Radiohörer -------------------------------------------------------------- Kein bundesweiter Empfang von DLR mehr möglich, weil * UKW-analog ist für z.B. DLR nicht bundesweit ausgebaut. * UKW ist oft nicht mobil nutzbar, da Abschattungen. * Der Langwellensender Donebach, das war(!) deutschlandweite Grundversorgung, ist gesprengt, auch alle Mittelwellensender sind abgeschaltet. * UKW-Digitalradio ist nicht bundesweit ausgebaut. Ferner ist auch hier das Abschattungsproblem und nebenbei auch der Zwang zum Kauf eines neuen Empfangsgerätes! Exkurs Zwangsausstattung von Kraftfahrzeugen . Schon die Diskussion über den Zwang zur sogenannten technische Innovation DAB ist nicht im Sinne der Staatverträge. Gesetzlicher Zwang zum Einbau von Digitalradios in Autos? Ja was ist denn das für eine mir fremde Lobbyistenrepublik geworden! Was für Blüten treibt dieses System! Aha, eben Brasilianisierung. . Wer geflisstlich sich mit einem DAB-Radio ausgestattet hatte, soll nun wiederum in die Tasche für DABplus greifen? Wenn dann diese Norm endlich durch Druck Verbreitung gefunden hat, dann ist wohl mit der nächsten Marketing-Innovation zu rechnen. Exkursende Zwangsausstattung * Rein technisch gesehen würde ein (in Worten EIN) Langwellen- sender für die Grundversorgung reichen. Dass es nicht darum geht, sieht man auch an den Überlegungen den Zwangsempfang auf Mobiltelefonen einzuführen, eine hanebüchende Albernheit! Oder wie wär's mit Implantation eines Zwangsempfängers direkt im Ohr ...? Es gibt defintiv schon freaks, welche sich Elektronik implantieren lassen. Doch aktuell reichen den Anstalten zum Glück noch die luxuriösen Finanzierungspfründe, sodass sie solches nicht propagieren müssen. Beispiel dazu: Die Versorgung mit dem DCF-Zeitsignal durch einen relativ kleinen Langwellensender mit nur 25 kW bei Frankfurt am Main. Gerade um eine mögliche Grundversorgung zu verhindern(!) hat man eilends den Sender in Donebach gesprengt. 2.1.3. Sabotage der Grundversorgung mittels DABplus --------------------------------------------------- Zitriere aus den Artikel "Lang- und Mittelwelle verzichtbar?" von Harald Kohl, Radio-Kurier 4/2015 Seite 11: "Wie praxisfern der rigorose Verzicht auf den weitreichenden AM-Hörfunk zugunsten von Digitalradio ist, lässt eine geplante Initiative des Deutschen Wetterdienstes (EWD) ahnen: Dort überlegt man derzeit als Reaktion auf die öffentliche-rechtlichen Abschaltungen, ... ... künftig eigene AM-Hörfunkaustrahlungen mit gesprochenen Wetterinformationen auf Kurzwelle zu starten." Also Vernichtung der Grundversorgung, in diesem Fall Wetternachrichten. Es hat eben nicht überall freies wlan, in Deutschland erst recht nicht. Die hohen Frequenzen der digitalisierten Aussendungen sind in der Fläche und mobil untauglich. 2.1.4. Abgabebefreiung wegen Unmöglichkeit des Doppelnutzens ------------------------------------------------------------ Im Urteil 2018-07-18 wurde entschieden, dass ein Empfang in einer Zweitwohnung abgabenfrei wäre, weil der Rezipient ja nur einmal hören könne. Wieso bewirkt ein Radio in einem Mietwagen Beitreibung der Zwangsabgabe? Jeder nutzt doch nur einmal ... oder weil eventuell Wohnungslose einen Mietwagen mieten könnten? Hypothetische Frage an Herrn Richter Ferdinand Kirchhof: "Können Nutzer Radio zugleich in ihrer Wohnung und im Mietwagen Radio hören?" Ich erkenne hier nur einen platten logischen Fehler, der des Verfassungsgerichts unwürdig ist. Ja man dehnt die Angelegen- heit sogar auf staatsfremde Wagenmieter aus, gleichgültig ob sie überhaupt der deutschen Sprache angemessen mächtig sind. Was für eine Selbstermächtigung! Ist ein Kfz als "Mobilwohnung" zu werten? Na ja, für manche vielleicht, siehe wiederum Stichwort Brasilianisierung. Ich verfolge diese Albernheiten nicht mehr weiter. Werte aber Verhandlungen über solche Dinge nochmals als puren Politprozess. Es geht darum den Bürger zu zwingen, getragen von einem vermeintlich demokratieaffinen, dann auch religionsartigen Sendungsbewußtsein! Mehr dazu unter 3.4. 2.2. Grundgedanke Unkommerzialität ---------------------------------- 2.2.1. Kommerzielle Entlohnungspraxis ------------------------------------- Die Institutionen ARD ZDF DLR betonen immer wieder ihr kommerzielle Unabhängigkeit, doch wie kann es sein, dass jeder ihrer Intendanten -- zwangsabgabefinanziert -- für sich mehr aus der Schatulle nimmt wie selbst derzeit die steuerfinanzierte Frau Bundeskanzlerin? (Stand 2019) Ironischer Einwurf: Na ja, vielleicht nehmen sie an, die sie ja die Politik ohnehin mehr beeinflussen ... Bei der ARD beträgt die durchschnittliche Monatsvergütung 9400 EUR und liegt somit höher als beim Druchschnitt der DAX-Konzerne, selbst ein Pfarrer verdient im Schnitt nur etwa 6000 EUR. (Quelle Telepolis) Intendantin Wille vom MDR bezieht 17000 EUR monatlich, Helmut Kohl hatte 14000 EUR monatlich. Also: Entweder sind diese Institutionen Privatfirmen, dann geht mich deren Entlohnungpraxis nichts an, oder aber bitte ich doch dringend um Mitwirkung beim Haushalt, ist doch das Budgetrecht das vornehmste parlamentarische Recht! Bei Institutionen wie Krankenkassen, welche Solidargemein- schaften sind, gibt es eben dazu die Sozialwahlen. "No taxation without representation"! Wollen wir von diesem Prinzip einer aufgeklärten Staatlichkeit nun nach rund 200 Jahren wieder abweichen? Die Vertretung der Bürger sei indirekt durch den Umweg über Kirchen, Gewerkschaften und Parteien. Schlicht und ergreifend: Ich bin weder in einer Kirche noch in einer Gewerkschaft noch in einer Partei Mitglied. Sind die Anstalten ein vereinsartiges Gebilde? Nein, denn ich bin ja Zwangsmitglied und dies ist nach dem Vereinsrecht nicht möglich. Außerdem hätte ich dann ein Stimmrecht zum Vorstand. Also sind die Anstalten letztlich weder öffentlich noch rechtlich korrekt, es ist eine besondere Institutionsform, gegründet auf Staatsverträge mit Bundesländern, der die Rechtsfähigkeit von verschiedenen Seiten aus abgesprochen wird. Es ist institutionalisierter Lobbyismus in einer besonders krassen Form. ARD ZDF DLR wähnen sich demokratisch, auch die Deutsche Demokratische Republik wähnte sich als demokratisch. Es sind natürlich immer alle demokratisch, wenn man sie so fragt. Die Anderen, ja das sind natürlich die Undemokraten. Hat der Staat das Recht zu solchen Verträgen und damit Bürger in eine Zwangsgemeinschaft zu zwingen? Hier gilt damit auch das unter 1.3 gesagte. Es ist Sache der Bundesländer und ansich nicht des Gesamt- staates. Es hat jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland das Recht diese Angelegenheit für sich zu regeln. Leider gibt es derzeit kein Bundesland, welches diesbezüglich von seinem Recht Gebrauch macht. Allein die Deutsche Welle ist -- unter parlamentarischer Kontrolle -- eine Sendeeinrichtung der Bundesrepublik Deutschland als Staat. Es muß dann auch letztlich die Frage gestellt werden: Kann ich überhaupt gezwungen sein zu so einem quasi Nichtstaat zu gehören? Ich bin Einwohner eines Bundeslandes, das sehrwohl. Doch darum geht es hier ja nicht, es geht um die Finanzierung von Pfründen, die sich auf ein Demokratiesendungsbewußtsein berufen, welches letztlich den Entnazifizierungsgedanken in der Bizone als Ausgangspunkt hatte. Man könnte daraus überspitzt folgen, dass ein jeder der das System der Anstalten angreift ein potentieller Nazi ist. Und genau so klingt es gelegentlich auch an! Zu gerne wird in Deutschland die Nazikeule geschwungen. Vergleiche dazu Kapitel 3.4.2., zur Verwendung von "potentiell" siehe 4.2. Dazu erinnert: Bedauerliche Abnutzung das Grundgesetzes aus letztlich mafiös-kommerziellen Gründen. Die Erörterung dieser Fragen ist und soll weiters nicht Gegenstand hier sein, sie dienen nur dazu aufzuzeigen, welchen hohen Preis hierzulande die Exekutive gegebenenfalls bereit ist für eine politisch und rechtlich doch sehr wacklige und auch keineswegs auch europaeinheitliche Angelegenheit zu zahlen. Bei nun an die 5 Millionen Beitreibungsverfahren für Nicht-Hartz4-Bezieher wurde der gesellschaftliche Grundkonsenz verlassen. 2.2.2. Eklatante Finanzierung von Doping- und Korruptionssportarten ------------------------------------------------------------------- IFA und börsennotierte(!), also gewinnorientierte Fußballvereine, müssten normalerweise dafür bezahlen, dass ihre Veranstaltungen ausgesendet werden! Die dafür gezahlten Summen stehen in keiner vernünftigen Relation zum Gedanken einer Grundversorgung durch Qualitäts- journalismus mehr. Es geht um Zwangsvermarktung von Doping- und Korruptionssportarten. Dazu kommt noch dies: Stützung und Mitfinanzierung der Sklavenhaltergesellschaft in Katar. Das Anstaltssystem hat sich damit um "Lichtjahre" von seinen angeblich ethischen Leitlinien entfernt. Auch hier: Die Substanz ist weg. Zum Glück wird diesen Gebaren nicht auch noch als kulturelle Leistung einsuggeriert. Die Anstalten sind mitschuld an den perversen Transfergeldern für Fußballspielern -- wohl im Konsens mit der Wettbüro-Mafia, die überwiegend in den Händen von arabischen Clans ist. Das hat mit Sport absolut nichts mehr zu tun. Mit großen Summen der Zwangsbeitragsgelder (Herbst 2019) wurden auch bei Sky Rechte an Fupballspielübertragungen eingekauft. Die Anstalten finanzieren somit private Sendeanstalten mit. §16 des RStV (Rundfunkstaatsvertrag) regelt Dauer der Werbung und das Sponsoring im ÖR-Sendeangebot allgemein restriktiv, jedoch heißt des in Absatz (6): "... dies gilt nicht für das Sponsoring der Übertragung von Großveranstaltungen nach §4 RStV Absatz (2)." Dort sind dann die Ausnahmen aufgelistet. Zunächst Olympia, der Rest alles nur Fußball! Andere Sportarten werden nicht genannt. 2.2.3. Verkauf von Programmen ins Ausland ----------------------------------------- Z.B. nach Südtirol via DLR "Wissen". Das ist zulässig, wiederspricht aber ebenfalls dem Gedanken der Grundversorgung. Die verschiedenen Sendeanstalten kaufen ein, kooperieren und verkaufen sich gegenseitig Produktionen ganz wie normale Firmen. 2019 etwa 180 Beteiligungsunternehmen werden so auch mit zwangssubventioniert. Wie lobe ich mir da doch die Landwirte! Man kann über die ihnen zugespochenen Subventionen denken wie man will, aber sie sind immerhin einigermaßen transparent im Sinne eines Parlamentarismus entstanden. Hier darf diskutiert werden, trotz Lobbyismus sind die Landwirte im Vergleich zu den Anstalten schon richtig offen und ehrliche Häute! 2.2.4. Angriff auf den freien Wirtschaftsverkehr ------------------------------------------------ Ansich ist der freie Wirtschaftsverkehr das Paradigma der aktuellen Politik. Dazu siehe das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen Oktober 2014 Öffentlich-rechtliche Medien Aufgabe und Finanzierung, Kapitel 4. Leitlinien für eine Reform, welches in Hülle und Fülle die simple Arbeitsverweigerung der aktuellen Exekutive aufzeigt. Kein Wettbewerb auch insofern, dass der zum Zwangsbeitrag Verpflichtete nicht auswählen kann, wem er seine Zahlung zukommen lassen will. (ARD ZDF DLR u.s.w.) 2.2.5. Verstoß gegen das Gebot der europäischen Ausschreibung ------------------------------------------------------------ Damit wird sich wohl demnächst der EuGH beschäftigen. 2.3. Medien sind keine Solidargemeinschaft ------------------------------------------ Die Gründe wieso eine Person alleinlebt oder leben muß können vielfältig sein. Ein Soldidargemeinschaft wie z.B. Kranken- oder Rentenversicherung hat die Sozialgesetz- gebung, welche ausführlich auch solche Umstände berück- sichtigt. Nichts dergleichen erkenne ich bei der Zwangsabgabe. Nicht nur, dass die Zahlungshöhe an einer einzigen statistisch ermittelten Anzahl der Mitbewohner ( Null bis X) festgemacht wird, sondern darüber hinaus willkürlich (s.o. Miet-KFZ) erhoben wird. Hier auch wieder dieser krasse Umstand undemokratische und selbstermächtigte Zwangsgeldbeitreibung durch lautes Getöse und Selbstbeweihräucherung "ach wie sind wir doch so demokratisch" zu verstecken. Je mehr die Anstalten sich nun angreifbar gemacht haben, desto lauten trommeln sie "ehrbahre Demokraten" und "gut meinende Qualitätsjournalisten". Weiteres dazu in Kapitel 3.5. 2.4. Medienkrise als Ergebnis ----------------------------- Fazit zu 2. Argumente zum Grundgedanken der Staatsverträge: Der Gedanke war Grundversorgung und nicht Selbstbedienung. Sein Verlust hat die Anstalten in eine Krise gebracht, die sich ganz kurz gefasst durch die Stichworte charakterisieren läßt, welche der Philosoph Sloterdijk ins Gespräch brachte: * Aufmerksamkeitsgerangel durch * Empörungsvorschläge * Beneidungsvorschläge * Angebote an Sentimentalitäten * Angstbereitschaft fördern 3. Persönliche politische Gründe ================================ Diese müssen hier zugelassen sein, denn dass es sich um einen politischen Prozess handelt, ist eklatant evident. 3.1. In meiner vita begründet ----------------------------- Ich hab meine Wehrpflicht als junger Mann gemacht, meinen Dienst am Staat geleistet. Später war ich dann noch technischer Inspektor bei der Eningeering Repair and Maintenance Division der US-Army, ich bin also in jeder Hinsicht im Sinne der damaligen "freien Welt" sozialisiert, zudem hatte und habe ich auch fernere und nähere Verwandte in USA und Kanada. Ich betrache mich also im Wesentlichen der nordatlantischen Welt zugehörig. Meine Nichte ist auf meinen Tipp hin in Kanada auf Vancouver Island gelandet und nun dort verheiratet verblieben. Wenn man so will: Ein gute Prise amerikanisches Denken ist in meiner Haltung evident. Heutzutage wohl inzwischen gelegentlich eher ein Malus aus Sicht der Anstalten. 3.2. Diffamierung durch anmaßende Deutungshohheit ------------------------------------------------- Diffamierung von unbescholtenen Bürger läßt man zu, weil Politiker i.d.R. zu feige sind dieses Problem anzugehen, weil sie dann bei der nächsten Diskussionrunde salop gesagt "unvorteilhaft geschminkt" sind, oder eben permanent schlecht wegkommen. Beispiel AfD, welche die Abschaffung der Zwangsfinanzierung im Parteiprogramm hat. Sie wird in einem Maße oft schlecht dargestellt, dass es schon gar keinen Sinn mehr für diese Partei machte Reporter der Anstalten zuzulassen. Ich verstehe aber sehrwohl bestens, dass sich die Anstalten nicht den Geldast absägen wollen, auf welchem sie sitzen. Ich würde an ihrer Stelle selbverständlich auch permanent gegen die AfD opponieren und ihre Vertreter in einem möglichst schlechten Licht darstellen. Lieblingswort "Populismus". Schön also, jeder darf, aber -- ich zwangsfinanziere das nicht! Als Wähler bin ich als Souverän deklariert und das Budgetrecht wird als wichtigste Kompetenz der Legislative angesehen. Es gilt das unter 2.2.1. schon gesagte: "No taxation without representation"! Und dabei ist es egal, ob nun einfach gesagt wird, dass der Zwangsbeitrag keine Steuer sei. Schlimmer noch, es ist eine Zwangsabgabe an die Medienmafia! Meine Empörung über dies ist grenzenlos! Hat man da als Bürger der "freien Welt" nicht sogar die Pflicht sich aufzulehnen? Siehe einleitendes Zeitat von Banjamin Franklin. Den Einwand mangelnder Medienkompetenz der Massen -- also dass sie durch die Anstalten erzogen werden müssten -- lasse ich nicht gelten. Wer dafür etwas tun will, kann ja versuchen auf den Bildungskanon Einfluß zu nehmen. Gewiß gibt es auch noch andere Möglichkeiten hier pädgogisierend zu wirken bzw. diesem Impetus und Sendungsbewußtsein genüge zu tun. Medienkompetenz pauschal dem unbekannten Rezipienten abzu- sprechen ist letztlich eine anmaßende Unverschämtheit, eine Generalbeleidigung sondersgleichen! Auch eine im Nachhinein äußerst hinlängliche statistische Erfassung der Hörer bzw. Zuschauer ändert daran nichts. Vgl. dazu Abschitt 1.3. Zerstörung der sittlichen Beziehung. Dazu siehe inbesonders Kapitel 3.4. Sendungsbewußtsein 3.3. Sonderbelastung einer Bevölkerungsgruppe --------------------------------------------- Rund 20% der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sind HartzIV-Bezieher und somit von der Zwangsabgabe befreit. Grundsätzlich ist nichts gegen den Umverteilungsgedanken einzuwenden, sofern er offen und korrekt auf steuergesetzlicher Basis geschieht. Ermäßigungen, die von Firmen etc. gewährt werden, sind natürlich auch voll in Ordnung, die Verhältnisse sind aber bei der Zwangs- abgabe nicht so. Keine Firma wird dies soweit treiben, bis dass sie ihre Preise erhöhen müsste! Da ich kein HartzIV-Bezieher bin, verwehre ich mich dagegen, dass ich zu einer Ermäßigungsfinanzierung sprich Zwangsalimentierung gezwungen werde. Dies ist nicht im Sinne meiner politischen Sozialisierung. Wenn der Tenor nun anders sein soll, dann sehe ich mich mit Umerziehungsgedanken konfrontiert. Die beiden Richter Kirchhof haben in ihrem "guten Glauben" und sicher auch honorigem besten Wissen und Gewissen schon jedigliches Maß verloren, weiteres in Kapitel 3.4.1. Wie Immanuel Kant schon sagte:"Nur der gute Wille allein ist gut". (Kritik der praktischen Vernunft) Adolf Hitler meinte es ganz gewiß auch nur gut mit dem deutschen Volk. Und die Sozialdemokraten, welche seinerzeit dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatten, hatten es natürlich ebenfalls nur gut gemeint. Unvergessen sind auch die Krokodils- tränen eines Erich Mielke. Es meinen immer alle es immer nur gut, nehmen die feinsten ethischen Grundsätze in gutem Glauben mit ernster Miene für sich in Anspruch, sind ganz beseelt von ihrem guten Willen und Glauben -- und kassieren ab, rauben anderen die Freiheit u.s.f. Pfui der Teufel aber auch! Diese Gutmeiner! 3.4. Sendungsbewußtsein ----------------------- Jeder broadcaster hat als Motivation ein Sendungsbewußtsein für seine Sendung, das ist Prinzip! Niemand wird ohne Motivation handeln. Oder handelt es sich bei einem Sendebetrieb um eine unbewußte physiologische Spontan- reaktion? Entschuldigung ob dieser Spitzfindigkeit, aber es geht mir um Verdeutlichung des Prinzips "Keine Sendung ohne Sendungsbewußtsein"! Beispiele: a) Werbesendungen, kommerzielle Motivation b) gut gemeinte Sendungen, also religiöse und religionsartige Sendungen (vgl. dann 4.2.5.) c) rückbezüglich, um der Sache selbst willen (Testsendungen, Amateurfunk, für Forschungszwecke) Bei den Anstalten handelt es sich vornehmlich um dies: Die Massen müssen belehrt und demokratisiert werden! Dies hat seinen Ursprung in der Reaktion auf den Staatsrundfunk vor 1945 in der Nachkriegszeit, speziell in der damaligen Bizone. Dies hat definitiv etwas apostolisches ansich; also vom aufrichtig und gut gemeinten Sendungsbewußtsein dann zur Aussendung. Ich vertrete die Haltung, die sich an das 11.Gebot der Giordano Bruno Stiftung anlehnt: "Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!". Also eine liberale Haltung. Jeder darf seine Botschaft aussenden, im Sinne von "broadcasten" mit Sendungsbewußtsein, aber er soll es auch bitte selbst bezahlen! Ein Bürgerschaftsverein anstatt der Anstalten wäre eine ziemlich perfekte Lösung, aber diese wird abgelehnt, weil da wäre die Folge eine wirkliche Kontrolle der Finanzen, eben durch die Gutmeinenden. Die selbstermächtigten Supergehälter der Intendanten und die Finanzierung der Korruptions- und Dopingsportarten wären schnell obsolet. (Siehe auch Kapitel 7) Wer der Ansicht ist, dass die Entnazifizierung noch nicht abgeschlossen ist, der darf gerne einen Entnazifizierungssender betreiben. Ich bin jedoch 1952 geboren und bezahle diesen nicht mit. Oder muß ich mich dem Vorwurf der Neunazifizierung ausgesetzt sehen? In diesem Sinne ist auch ein Staatsrundfunk legitim. Es ist dann Sache des parlamentarischen Budgetrechts, darüber zu verhandeln. So geschieht es ja auch bei der Deutschen Welle. Die Darstellung Deutschlands in der Ferne v.a. in fremdem Sprachen überläßt der Gesetzgeber wohlweislich nicht den Anstalten. Ich bitte dies dringend zu beachten! Auch ein werbefinanzierter broadcast ist vollkommen legitim. Dito Sendungen finanziert durch einen Verein oder durch Kirchen. Das alles gibt es, z.B. Sendungen von Radio DARC auf Kurzwelle. Sich aber für seinen angeblichen Grundversorgungs- und Belehrungsauftrag, seinen Missionierungsgedanken bezahlen zu lassen ist kontraproduktive Anmaßung und beleidigende Unverschämtheit nach dem Motto "ich will dich missionieren und du musst mich dafür bezahlen" oder "du bist zu dumm um die Agenturmeldungen oder den puren Polizeibericht zu verstehen, ich muss für dich vorauswählen und interpretieren". Dies resultiert in einer Art von Bestrafung durch die Alliierten nach 1945, welche die Kosten der Entnazifizierungs- sender den Einwohnern des ehemals kriegsführenden Gebietes direkt auferlegt haben. Daraus leiten die Anstalten auch 75 Jahre nach Kriegsende ihren gesellschaftspolitischen Auftrag ab. Dazu auch der Präsident des Gebildes BRD 2020-05-08: "Es gibt keine Erlösung von der Geschichtsschuld". Folglich kann man auch dieser Art von Zwangshaftung auf Lebenszeit nie entrinnen, ja selbst nach dem Tod können noch Erben für nicht gezahlte Abgaben haften. Die Religion kann man ablegen, die Nation auch, ja selbst das Geschlecht wechseln, aber "Es gibt keine Erlösung von der Geschichtsschuld" und der dazu auferlegten Zwangsabgabe. Exkurs Interpretation Interpretation kommt ethymologisch von den interpretes divum, den Traumdeutern. Plinus der Ältere erwähnte als einer der Ersten u.a. die "interpretatio fouagii", welche für die Aus- deutung von Flammen und Rauch bei Herdfeuern seinerzeit zuständig waren. Das erwürdige Historische Wörterbuch der Philosophie sagt dann rund 2000 Entwicklungs- und Erfahrungsjahre der Philosophie später, dass keine Methodenlehre der Interpretation möglich ist, die Maßstäben der Wissenschaftlichkeit genügt. Exkursende Interpretation Der Gedanke an eine selbstlos und uneigennützig agierende Sendeanstalt "für ein demokratisches Staatswesen" ist nun nach rund 70 Jahren pervertiert und zu einer puren mafiösen Pfründeverwaltung geworden, die erheblich zu meiner Desintegration, zu meiner Entfremdung vom deutschen Gesamtstaatsgebilde beiträgt. Es sei mir hier nebenbei die Einlassung gestattet, dass Integration und Desintegration von Menschen in die Bundesre- publik sich nicht mehr die Waage halten, indem die einen mehr oder weniger schleichend desintegriert werden und dann oft in letzter Konsequenz das Land verlassen, und dafür andere als vermeintlich erfolgreich integriert dargestellt werden. Ob Reichsbürger oder Islamisten, das sind nur die Extreme, die zahlenmäßig unrelevant sind. Entscheidender sind die größeren Zahlen, z.B. rund 2/3 Erdoganwähler unter den Türken mit Doppelpass, oder über 4 Millionen Zwangsabgaben- verweigerer, Nichtteilnehmer an Wahlen, Impfverweigerer und ähnliche Phänomene. 3.4.1. Sendungsbewußtsein eines der Herren Kirchhof --------------------------------------------------- Aber wie ein Apostel reiste Herr Paul Kirchhof 2018 durch die Lande um seine Sicht der Dinge als Heilslehre zu verbreiten. So fand er im Oktober 2018 in der (nach 1990 etablierten) Propstei Sankt Trinitas in Leipzig ein um sein Buch, seine Bibel vor einer glaubensaffinen Gemeinde vorzustellen. Zum Sendungsbewußtsein der Entnazifizierung passt die angestrebte Wiederreligiösifizierung für die neuen Bundesländer mit Hilfe der zwangsfinanzierten Medien, die ja in überproportionalem Maße Kirchenvertreter in ihren Aufsichtsgremien haben. Da wäre so ganz nebenbei auch mal zu fragen, welche Vergütungen Mitglieder der unöffentlichen Aufsichtsgremien bekommen ...? 3.4.2. Entnazifizierungsgedanke ------------------------------- Das ist wie vorherig erwähnt der Ursprung der Anstalten. Man kann auch heute ohne weiteres der Ansicht sein, dass die Entnazifizierung noch nicht abgeschlossen ist. Dazu gäbe es zweierlei legitime Möglichkeiten: a) Betreiben eines Senders durch einen Bürgerverein oder eine Stiftung, z.B. Heinrich-Böll-Stiftung. Auch die Antifa könnte sich hier gewaltfrei und legal engagieren. b) Korrekter parlamentarischer Beschluß, nach korrekten Wahlen. Den Fall b) könnte ich mir (2018) durchaus für den Freistaat Thüringen vorstellen. Als Einwohner dort wäre ich im Rahmen der allgemeinem Steuergesetzgebung zur Finanzierung mitver- pflichtet. Das Wahlrecht des Landesparlamentes steht mir als Souverän zu. In der Sache sind für mich im Zweifel die Finanzgerichte zuständig. Das ist korrekt, und ich müsste auch keine Bedenken haben, das meine persönlichen Daten auf 30 Jahre(!) von einem nicht parlamentarischer Kontrolle unterliegenden eines Was-weiß-ich-für-ein-Gebildes mit sich selbstermächtigenden Leuten gespeichtert wären. Soweit ich informiert bin, versucht das Gebilde ZDF den Einfluß der Parteien auf seine Programmgestaltung zu minimieren. Da bleiben sie also dann ganz unter sich, und finanzieren sich durch die Notwendigkeit des beheizten Wohnens hier im mitteleuropäischen Raum. 3.4.3. Wiederreligiösifizierung ohne Griff in fremde Taschen ------------------------------------------------------------ Ein positives Beispiel ist der HopeChannel (www.hope-channel.de), christliche Radio- & TV-Sendungen getragen von Stimme der Hoffnung e.V.; es sind mindestens genauso engagierte Sendungsmacher mit Sendungsbewußtsein wie die Anstalten, aber ohne Supergehälter und korruptkommerziellem Treiben und Protzimmobilien. Ich gebe offen zu, dass der Inhalt dieser Sendungen nicht meine Angelegenheit ist, aber diese Leute sind ohne anmaßende Deutungshohheit und haben nicht permanent auf dem Schirm Andersdenkende vollkommen unhinterfragt als Populisten und Undemokraten abzukanzeln und vorzu- führen. Sie machen ihr Ding in Frieden und bezahlen das auch selbst. Kontakte mit ihren Hörern dürften sich auf Adressdaten beschränken. Ob diese auch für 30 Jahre gespeichert werden entzieht sich meiner Kenntnis. 3.5. Sonderbelastung von Singlehaushalten ----------------------------------------- Alleinstehend lebende Menschen, wie meine Wenigkeit, werden benachteiligt. Eine formalrechtlich gesehen Firma (Beitragsservice GmbH) schwingt sich zum Entscheider über Haushaltsgemeinschaften oder nicht auf. Eine Meldeadresse ist kein Haushalt! Schausteller und Reisende haben auch eine Meldeadresse, wohnen dort aber nicht. In vielen Zweierbeziehung ist ebenfalls keine Deckung von Meldeadresse und gemeinsamen Haushalt eine äußerst schwierig zu ermittelnde Angelegenheit. Siehe dazu mehr nachfolgend in Kapitel 4.1. Da würde ich doch sagen: Eine Beurteilung von technischen Gerätschaften, wie es vor 2013 war, dürfte wesentlich einfacher und mit weniger Schnüffelei in Intimitäten verbunden gewesen sein. 3.6. Belastung durch Befreite und Großfamilien ---------------------------------------------- Das Szenario: Angenommen es würden wegen Arbeitslosigkeit etc. noch mehr Wohnende von der Zwangsabgabe befreit werden, dann würde die Abgabenhöhe ins Unermessliche ansteigen, weil es keinen anderen Ausgleich gibt. Es gibt keine Regelung wie bei Krankenkassen u.s.w., weil ich nicht zu anderen "Anstalten" wechseln kann. Oder aber es wohnen immer mehr in Großfamilienhaushalten. So extrem ist die Situation natürlich nicht, das Szenario sollte nur die ungerechte Regelung verdeutlichen. 3.7. Verletzlichkeit des Wohnens -------------------------------- Schon 1848 wurde festgehalten "die Wohnung ist unverletzlich". Das Recht zu wohnen wird durch die 4.Macht durch eine Zwangsabgabe tangiert und finanziell erschwert. 4. Ein wenig Kritik am Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 =============================================================== 4.1. Verschlimmbesserung ------------------------ Der Gedanke war eine gerätunabhänge Lösung zu schaffen um auch dem Vollzugsdefizit abzuhelfen: "In den Begründungen zum baden-württembergischen Umsetzungsgesetz und zu den Zustimmungsbeschlüssen in Bayern und Nordrhein-Westfalen heißt es, mit der Änderung werde vor dem Hintergrund der technischen Konvergenz der Empfangsgeräte sowie eines zunehmenden strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits ein geräteunabhängiges Beitragsmodell geschaffen, mit dem die Unterscheidungen zwischen neuartigen und herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten sowie zwischen Grund- und Fernsehgebühr aufgehoben würden und mehrfache Gebühren in den privaten Haushalten künftig entfielen. Mit der Reform werde die bisherige nutzungsunabhängige Rundfunkgebühr zu einem Beitrag fortentwickelt, der nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgeräts anknüpfe. Dies diene unter anderem dem Ziel, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern. Dabei bleibe die Aufteilung des Beitragsaufkommens zwischen dem privaten Bereich einerseits sowie dem unternehmerischen und öffentlichen (nicht privaten) Bereich andererseits grundsätzlich gleich. Zudem werde das Erhebungsverfahren künftig deutlich vereinfacht, weil sich die Ermittlung von Art und Zahl der Empfangsgeräte in den Wohnungen oder Betriebsstätten erübrige. Somit könne der Beauftragtendienst wesentlich reduziert und der Schutz der Privatsphäre der Bürger dadurch verbessert werden. Im nicht privaten Bereich sei aus Gründen der Abgabengerechtigkeit eine Staffelung nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vorgesehen (Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 31 ff.; Bayerischer Landtag, Drucksache 16/7001, S. 11 f.; Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 15/1303, S. 31 ff.; im Folgenden zitiert nach Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197)." Vgl. http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html Das Ergebnis ist eine Erfassung von Wohnverhältnissen, Einkommens- verhältnisse und damit Lebensgemeinschaften bis zu 30 Jahren(!) laut den Datenschutzrichtlinien des mafiösen Beitragsservices! Waren früher nur die Geräte nebst den Kfz-Eigentumsverhältnissen von Interesse, geht man jetzt auf's Ganze. Die Anstalten können dann nach ihren Daten den intimen Lebenslauf von z.B. Politikern die letzten 30 Jahre nachvollziehen. Das ist die perfekte Ausstattung für eine faktische Machtübernahme. Natürlich hat ein "nobody" hier nichts zu befürchten, aber schnell sind die Daten z.B. mit Parteimitgliederlisten korreliert. Offiziell darf natürlich nichts sein, aber ein kleiner USB-Stick im Besitz eines Journalisten ..., man weiß ja nie, vielleicht wird es noch nützlich. Wir leben in einem Zeitgeist, wo es üblich ist, selbst noch nach Jahrzehnten irgendwelche Angelegenheiten herauszugraben um jemandem politisch reingrätschen zu können. Natürlich wäre das nicht im Sinne der Datenschutzrichtlinien, aber siehe CDs zu Finanzdaten in der Schweiz, wenn's interessant wird, dann schert man sich einen feuchten Kehricht um Daten- schutzrichtlinien und agiert auch blank über Staatsgrenzen hinweg, wollte sogar eine "Kavallerie" entsenden ... Wie harmlos war da zuletzt das Wissen um den Besitz eines Empfangsgerätes! Allerdings sei dran erinnert, dass man dies in Deutschland vor 1945 anders gesehen hatte, weil ja die Möglichkeit allein(!) schon des Hörens von Feindsendern gegeben war. Man war also schon dezent verdächtig, wenn man nur ein gutes Radio besessen hatte. Was für eine Gesellschaft! Das fatale Ende ist bekannt. Es galt zuletzt sogar die Anweisung, dass wenn ein Radio zu Reparatur gegeben wurde, vorsätzlich die Kurzwellenempfangs- möglichkeit zu zerstören. Perversion der letzten Kriegsjahre. Heute gilt: Willst Du nicht unser Hörer und Gucker sein, unsere brave Melkkuh, dann sprechen wir Dir Deine Bürgerlichkeit ab und sorgen via Schufa, dass du keinen Kredit mehr bekommst. Da muß man ja schon fast dankbar sein, dass einem nicht das Wahlrecht versagt wird! Aber zumindest gibt es einen schlechten "score"-Wert -- selbverständlich intern nur. Die Verhältnisse sind heutzutage nicht mehr so wie zu Zeiten des 3. Reiches, heute herrscht die Datensammelwut "für alle Fälle". Wissen ist Macht -- auch für die Anstalten, die 4. Macht! Immerhin, Geruchsproben werden von den Undemokraten keine mehr genommen! Das muß man schon lobend erwähnen. 4.2. Platter Irrtum und Suggestionslüge --------------------------------------- "Dies diene unter anderem dem Ziel, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern." (Zitat aus Urteil s.o., und nicht von einem Parteisekretär der ehemaligen SED.) Angesichts steigender Anzahl von Zwangsabgabenverweigerern kann davon schlicht und ergreifend nicht die Rede sein. Jawohl der Geräteschnüffeler wurde abgeschafft, aber dafür eine unauffällige Registrierung der Lebensverhältnisse und der menschlichen Beziehungen eingeführt. Der digitalisierte Blockwart läßt grüßen! 4.3. Und doch Geräteabhängigkeit -------------------------------- Ganz anders das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil (BVerwG 6 C 32.16) von 2017: Die Medienzwangsabgabe darf im Hotel nur eingefordert werden, wenn dort auch entsprechende Geräte zum Empfang stehen oder Internet verfügbar wäre. Die Kirchhof-Urteile des BVerFG sind also nicht mal die propagierte "Reform", sondern es läuft auf Wirrnis hinaus. Interessant hier auch, dass diejenigen, welche sich den zeitgenössisch wirklich (noch einigermaßen) freien Medien, also dem Internet zuwenden, trotzdem dazu gezwungen werden die Anstalten zu finanzieren. Sind sie dann in Haft mag die Gehirnwäsche weiter wirken, indem ihnen der Zugang zu der Propaganda der Anstalten zugestanden, das Internet als Grundversorgung aber verweigert wird! 4.4. Fatales Bekenntnis zu Zwangsabgaben ---------------------------------------- Das BVG sagt in seinem Urteil an 1. Stelle: "1. Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben." Hiermit wird der Erhebung von Abgaben, also Steuern (genauer Zwecksteuern) zugestimmt, welche a) ohne parlamentarische Kontrolle erhoben werden können, b) auch bei nur "potentiell" denkbaren Nutzern, c) die Einrichtung ist in keinster Weise öffentlich. Ihre Finanzen sind im Wesentlichen nicht offengelegt. Als normaler Bürger hat man dort keinerlei Einfluß. Was heißt hier auch "potentiell"? Das hat doch mit exakter Rechtspraxis überhaupt nichts mehr zu tun. Ich meine, das hier eine Art von Kirche zwangsfinanziert werden soll. Einen "potentiellen" Nutzen könnten viele Einrichtungen beim Bürger reklamieren. Potentiell ist vieles. So ein Wort gehört nicht an expliziter Stelle in ein Urteil, das ja möglichst exakt sein will. Ich fasse es nicht. Na ja, ich bin hier ja auch potentiell straffällig, ein Sünder halt. Wir alle sind potentielle Sünder in der Erwartung der Gnade, das ist exakt eine Heilslehrendenke. Sicherungsverwahrung geht auch von "potentiell" aus. Liebe Mitbürger, in diesem Sprechusus bewegt sich hier das Bundesverfassungsgericht schon! Und klatscht das Grundgesetz, welches es bewahren und achten sollte geradezu an die Wand. Ist Euch das bewußt?! Was für eine Kirche bei den bemühten Kirchhofs! Mir geht es hier v.a. diesen "kirchlichen Charakter" und die Selbstermächtigung der Anstalten und ihrer von einem eindeutig apostolischen Impetus beflügelten Vertreter zu verdeutlichen. Vgl. auch Kapitel 3.4. und 7. Die Tiefgläubligkeit und das Gutmeinen der Kirchhofdynastie mag für manche liebenswert erscheinen, aber hier wird -- nicht nur potentiell -- von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Gewalt des Verfassungsgerichts für ein Sendungsbewußtsein zu nutzen. Blanke reale Machtpolitik! Da ekelt es mich als kleiner Mann -- nicht nur potentiell! 4.5. Förderung von Offenbarungswissen ------------------------------------- Immerhin ist eine konsequente Affinität zu religiösen Offenbarungen dadurch gegeben, dass "religiöse Betriebsstätten" (so die Sprachregelung) von der Zahlung des Zwangsbeitrags befreit sind. Wer sich also frei machen will braucht eine Erscheinung (mit oder ohne LSD) und erklärt seine Wohnung zu "religiösen Betriebsstätte". Doch Vorsicht, viele Götter sind in diesem Sinne schon verbraucht, es geht dann nur noch eine Diözöse oder Kongregation, will man kein Schisma provozieren. Siehe dazu url bei Literaturangaben: 5. Argumente der Technikphilosophie und Informatik ================================================== last but not least Sie sind meiner Ansicht die Wichtigsten; alles andere ist letztlich Gezerfe mit einer mafiösen Politclique und mit anmaßenden, nur quasi-herumdemokratisierenden Sittenwächtern. Gedanke dieses Kapitels: Der Unterschied zwischen Adressierung und "potentieller" Annahme. Und für eine Rechtsphilosophie: Ich möchte "potentiell" durch "faktisch" ersetzt wissen! 5.1. Grundlegende Unterscheidung WICHTIG! -------------------------------- Politische und besonders religiöse Ansichten variieren, aber vielleicht ist ein Konsens bei der Informationstheorie möglich. Wie schon bei 1.3. zur sittlichen Beziehung zwischen Sender und Empfänger hingewiesen gibt es zwei Arten von Kontakten: a) Der "broadcast", die freie Ausendung mit prinzipiell unbekannten oder bestenfall im Nachhinein(!) ermittelbaren Empfänger bzw. Rezipienten, auch wenn die Intention des Senders bzw. broadcasters durchaus eine Zielgruppe oder Zielgruppenrahmen im Fokus hat, also eine Nachadressierung über eine fragwürdige Quotenermittlung zumindest versucht wird. b) Der adressierte Versand, die Zustellung an einen gewollten Empfänger. Dazu wird mehr oder weniger Aufwand betrieben, dass die Mitteilung bzw. Sendung nur dem gewollten Empfänger geliefert wird. Die Basis ist ein Konsens beider Parteien vorab! Dazu die Bindung der Nachricht, der mitgeteilten Information an ein Medium: c) Bindung technisch direkt oder indirekt an eine physikalische Wellenerscheinung. Dazu die prinzipiell unbegrenze Ausdehnung von Wellen, sofern nicht durch technische Maßnahmen einge- schränkt ist. Dadurch prinzipiell an unendlich viele Empfänger in der Raum-Zeit zustellbar. d) Bindung prioritär an ein Material, an eine materielle Substanz. Dazu die Begrenzheit der Materie (zumindest) im Raum. Prinzipiell zunächst nur an einen Empfänger zustellbar. 5.1.1. Notwendige Wissenbasis ----------------------------- Zitat aus Rothkegel Technikkommunikation (2010 S.18): " Weil wir als Personen in verschiedenen Kontexten leben und somit Unterschiedliches gelernt haben, verfügen wir auch über unterschiedliche Schemata in unserem Wissen und damit nicht oder nur schwer vergleichbare Wissens- bestände." Man kann in der Sache nicht zu einem vernünftigen Urteil kommen, wenn die Bereitschaft zu einer durch Messungen verifizierbaren und möglichst interpretionsfreien Wissen- basis fehlt. Nach meiner Ansicht ist die politische Diskusion zu diesem Thema mit obsoleten und gesellschaftspolitischen Egoismen geradezu überfrachtet. Auch ist die Affinität vieler Journalisten zu geisteswissenschaftlichen und religiösen Obskuritäten sehr zu beklagen; folglich gibt es kaum eine Verständigungsbasis, das Thema ist fast schon ein politisches Tabu. Der bedrängte, sich in Zeitknappheit befindliche Zeitgenosse meidet und verdrängt es -- und ist bereit für seine Bequemlichkeit einen überzogenen Geldwert bezahlen. (weiter in Kap. 6.2.) Geld für Belästigungsfreiheit, dies ist exakt die Basis für eine mafiöse Struktur und nicht anderes. 5.2. Einige Beispiele zur Verdeutlichung ---------------------------------------- 5.2.1. unadressierte Sendung als Besonderheit --------------------------------------------- Die Sonderstellung der unadressiertenn lichtschnellen Sendung hat historisch gesehen zumindest gesetzgeberisch chronologisch Vorrang vor dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gehabt: Das Amateurfunkgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 4.3.1949 verabschiedet und trat am 23.4.1949 in Kraft, das Grundgesetz der jungen Republik war rund einen Monat später dran und trat dann erst am 23.5.1949 um 24:00 Uhr in Kraft. Das Amateurfunkgesetz regelt den unadressierten broadcast für jederman, insbesondere in Hinsicht auf politische und kommerzielle Sendungen, welche dadurch für Amateur- broadcaster grundsätzlich untersagt sind. Es ist nur rückbezügliches Sendungsbewußtsein erlaubt, vgl. Kapiel 3.4.. Eine Zustellung, also kodifizierter Broadcast nur für einen bestimmten Rezipienten, also der Fall b)-c), in Sinne einer Adressierung doch via Wellenausbreitung, ist für Amateur- funksendungen ebenfalls untersagt. Ein Amateurfunker darf nur mit anderen Amateurfunkern und da offen kommunizieren. Es ist ihm auch verboten durch den Fall c) rezipierten Sendungsinhalt Dritten mitzuteilen! Das Amateurfunkgesetz hat abgesehen von marginalen, durch den technischen Fortschritt bedingten Anpassungen, bis zum heutigen Tag vollkommen unkritisiert Gültigkeit. Ein Beispiel von Gesetzgebung aufgrund physikalisch-evidenter Gegebenheiten und eben nicht orientiert an sozial-diffuser Bürokratie. 5.2.3. Kabelzustellung von Sendungen ------------------------------------ Die kabelgebundene und damit quasi sehr materienahe Zustellung von Aussendungen adressiert den Rezipienten exakt. Ein bislang nicht falsifiziertes Grundgesetz ist, dass Wellenerscheinungen bestenfalls nur hinlänglich mit großem Aufwand abgeschirmt werden können, dies gilt auch für Gravitationswellen. Und so gibt es nur eine hinlängliche Abschirmung der via Kabel übertragenen Daten, in der Praxis aber insofern tauglich, weil "Schwarzhören" der im Kabel übertragenen Wellen in der Praxis nicht vorkommt oder als Störung empfunden wird. Man schirmt die freie Aussendung ab. 5.2.4. Kommunikation im Internet -------------------------------- Bei Übertragung nach dem Protokoll TCP/IP ist, sofern man entsprechenden Aufwand treibt, immer Sender und Empfänger ermittelbar. Sobald eine Information an eine Wellenerscheinung gebunden ist, ist sie mit entsprechendem Aufwand, der sehr bis extrem hoch sein kann, allgemein rezipierbar. Wellen sind frei, Materie, z.B. ein Schriftstück ist es zunächst nicht, es sei denn man hängt es aus. Durch das Protokoll TCP/IP ist die übertragene Information quasimateriell, an einen Äther, in der Praxis Ethernet als Äthernetz gebunden, weil nämlich der Sender nur auf Anforderung des Empfängers tätig wird und zustellt. Nach Beenden der Anforderung wird die Sendung eingestellt. Gleichmaßen gilt dies für UDP/IP: Zustellung nur auf Anforderung, Einstellung der Zustellung auf Anforderung. Weitere Protokolle zur Internettechnologie und praktische Handhabungen (timeouts) regeln die Aufforderung zur Einstellung der Zustellung, i.d.R. bei HTTP(div.) als Unterlassungsannahme angenommen. 5.2.5. Kontaktversuche mit außerirdischen Wesenheiten ----------------------------------------------------- Basierend auf der aktuellen und volkstümlichen Weltauffassung, welche uns perifer ähnlich intelligente (oder wenigerintelligente!) Wesenheiten annimmt, zumindest doch wenigstens einigermaßen praktikable Kommunikationspartner; sehr vieles ist da aber noch ungeklärt und eher religionsartig und psychotisch. Der materielle Versuch einer Einmalzustellung, materiell gebunden an eine Raumsonde, die das Sonnensystem verläßt und mit entsprechenden Informationen bestückt ist, quasi ein Einzelflugblatt. Der Versuch einen wellengebundenen broadcast von Außerirdischen zu empfangen, eben in der Annahme, dass diese eine Sendung an unbekannte Rezipienten überhaupt tätigen, ist ein Anthropozentrismus. Dieses Beispiel ist keine alberne Sache, denn es soll die Problematik einer unangeforderten wellenartigen Ausbreitung verdeutlichen: Dazu vergleiche man auch Religionssender auf Kurzwelle zu denen man frei nach Gebrüder Grimm sagen könnte: Und wenn sie nicht abgeschaltet sind, dann senden sie noch heute ... Bis dato ist noch kein "außerirdischer" Kontakt verifiziert. Versuche dazu hatten bisweilen religiösen Charakter. Man ist auf der Suche nach einer Kontextbasis, ohne diese ist jeder broadcast allerletztlich nur statistisches Rauschen. 5.2.6. Display -------------- Unangeforderte Wellenausbreitungen, also broadcast, können auch sanktioniert sein. Ein Display ist eine Aussendung von Lichtwellen an alle. Genau deswegen wird das Zeigen von pornografischen Bildern gesetzlich unterbunden. Es wird nur ein begrenzter Kreis von Anforderern bzw. Adressaten zugelassen. 5.3. Ein Konglomerat von Sendungen ---------------------------------- Um doch noch irgend eine Rechfertigung für eine Rechteeinforderung von nichtadressierter Wellenaus- breitung, also einen broadcast, zu bewerkstelligen, hat man dies an fiktive Sendungsanforderer mit der Adresse Meldeadresse, also an eine Zwangsadressierung gebunden. Immerhin hat nun die jüngste Rechtsprechung ergeben, dass eine unangeforderte Sendung dem Rezipienten nur einmal zugestellt werden kann. Es bleibt aber offen, ob in einer Zweitwohnung einer Haushaltsgemeinschaft, ein Mitglied derer nicht zu selben Zeit einen broadcast empfängt, das wären zwei Hörer in jeweils getrennten Wohnungen einer Zahlungsgemeinschaft. Vgl. dazu oben 3.5.: Woher will die Zwangsabgaben- beitreibungsfirma wissen ob Eheleute oder sonstige Verbindungen nicht getrennt leben und empfangen, aber dieselbe Adresse (also einen Briefkasten) beibehalten haben? Ich hoffe etwas verdeutlich zu haben, dass der Versuch die informatorischen und physikalischen Gegebenheiten vollkommen zu ignorieren und auszublenden, nicht nur zu einer Unfreiheit und damit Ungerechtigkeit geführt haben sondern nun in einem Wirrarr von Unlogiken hängen. Die ehemalige Bindung an technische Voraussetzungen war sinnvoll, weil wir eben in einer Welt der Technik und Physik leben, welche sich obendrein verifizieren läßt. Mir ist nicht verborgen geblieben, dass -- wie ich annehme -- es angestrebt wird, den broadcast der Anstalten an eine wirkliche Adressierung und an eben keine Ermittlung und somit Zwangsadressierung zu binden. 5.4. Ein Marktschreier ---------------------- Ein Marktschreier darf für seine Wellenaussendungen, eben motiviert durch sein Sendungsbewußtsein, auch keine Zwangsabgabe fordern. Für Wesen, welche die natürlich Rezeptionsfähigkeit von Radiowellen hätten, wäre der übliche broadcast reine Marktschreierei. Man nutzt ein solches Phänomen gelegentlich um Mücken und anderes Ungeziefer zu vertrieben. Marktschreier können also Wesenheiten auch vertreiben. Bedenke dazu auch noch einmal 4.2.5.! 5.5. Broadcast im Ethernet -------------------------- Man kann im quasi-materiellen Äther des Ethernets, als des Äthernetzes, einen zumindest begrenzten broadcast technisch provozieren, wobei hier eine erfolgte Zustellung nur im Nachhinein ermittelt werden kann. Weiteres dazu siehe 5. Ursache des Wirrwars. 5.6. Störsender --------------- Verzweifelte Versuch einen broadcast a) in einem wellenförmigen Medium b) einem vermuteten Rezipienten nicht zu ermöglichen. Die Versuche während des kalten Krieges waren nur hinlänglich gewesen, aktuell noch im rückständigen Ostafrika üblich. Um einen ungewollten Empfang zu verhindern, müsste man alle Empfänger konfizieren oder Landschaften in einen Faradayischen Käfig sperren. Der Sender weicht dann oft nach einem eher manuellen "collition-detect"-Verfahren auf einen anderen Kanal aus. Im militärischen Bereich kommt ein automatisiertes "frequency-hopping" also ständiger Frequenzwechsel zum Einsatz. Dazu: Bei der vorherschenden Technik des Internets, gibt es kein kanalmäßiges Ausweichen, nur ein sendezeitmäßiges; das Internet ist an ein quasi-materielles Medium gebunden, welches ansich nur ein Kanal, ein Äther, ist. Selbiges gilt für die akustische Verständigung unter uns, es kann immer nur einer nach dem anderen seine Nachricht loswerden, eben weil wir natürlich bestenfalls noch durch Gesten oder hapitsch einen 2. Kanal hinlänglich öffnen können, wir kommen da aber an unsere Verarbeitungsgrenze, d.h. ein weiterer Kanal kann bei uns Menschen nur eine sehr geringe Bitrate übertragen. Die Anzahl der Kanäle bei wellenförmniger Ausbreitung ist aber prinzipiell nur durch die zur Verfügung stehende Technik begrenzt. Zum Kapitel Störsender gehören ansich auch noch die schon erwähnten Anordnungen vor 1945 Kurzwellenspulen in Radio- geräten zu zerstören um so die Freiheit der lichtschnellen Funkwellen anzugehen. 5.7. Klopfzeichen im Knast -------------------------- Eine wellenartige begrenzt isotrope Ausbreitung. Ich weiß nicht, ob auch ein Wärter zuhört. 5.8. Diversityempfang --------------------- Wenn ich nun eine Einrichtung habe für automatischen Diversityempfang mit Antennen in zwei verschiedenen Wohnungen, "haushaltsübergreifend" oder grundstücks- übergreifend, wie ist das geregelt? Es werden immer Fragen offen bleiben, sofern man nicht zu dem einfachen Prinzip zurückkehrt: Wer egal wann wo und wie eine Sendung anfordert, der bezahlt. Und nicht adressierte Wellenaussendungen bleiben frei. Siehe dazu weiter Kapitel 5. Damit: Funkwellen sind frei. Sie an irgend eine Art von Abrechnung zu binden ist absurd. Seit 1779 wurde für liberté egalité fraternité gekämpft, an erster Stelle steht liberté. 5.9. Die Atomrakete ------------------- Eine abgeschossene irrtümlich gestartete Atomrakete fliegt sehr schnell, aber zur Not könnte ich per Lichtgeschwindigkeit ihr eine Botschaft nachsenden, die sie vom Vernichtung bringenden Kurs abwendet. Der Umstand böte ein Zuspitzungs- szenario von noch kaum vorstellbaren Horror. Eine mit Lichtgeschwindigkeit ausgesendete Funkwelle ist nicht mehr zurückholbar, sie ist frei entlassen in der Raumzeit, ich werde auch nicht wissen, wer ihr Rezipient letztlich in der Ewigkeit und am Ende des Universums ist. Und so bitte ich das Gericht diese Freiheit nicht zu ignorieren! Abschweifend Gedanken in einem besinnlichen Moment: Wieso tut man sich im deutschen Nationalstaat so schwer mit der Freiheit der Funkwellen? Es mag darin liegen, dass er geschichtlich ein einigermaßen verspätetes und nicht sonderlich natürliches Konstrukt ist, welches mit Blut und Eisen zusammengenietet werden musste. Wie ein Klotz am Bein hing dies gleich von Anfang an den Möglichkeiten der dann aufkommenden Nachrichten- und Informationstechnik. Rein technisch waren die Deutschen einst ganz gut, aber die gesellschaftlichen Möglichkeiten dieser Technik haben sie immer nur importiert oder gar mißbraucht. 6. Ursache und Lösung des Wirrwars = KERNAUSSAGE hier! ================================== Als letztendliche Ursache des Wirrwars in dieser Angelegenheit meine ich das Substanzproblem zu erkennen. Die Frage nach der Substanz ist zumindest eng verbunden mit der Selbstverständnisfrage der Philosophie selbst: Was ist Philosophie? Ich darf in Demut meinen, dass die Frage nach der Substanz sogar sehr intim mit Basisfrage eines Weltverständnisses selbst verknüpft sein könnte. Eine zu jeder Epoche enorm schwierige Frage. Daher ist ein Wirrwarr nur allzu verständlich. Hinweis: Über den größten Teil der Substanz, aus welcher unsere Welt, der Kosmos besteht haben wir kein oder nur sehr diffuses Wissen. 6.1. Substanz und Nachricht --------------------------- Sehr lange war der Erkenntnisprozess der Menschheit, dass der Inhalt einer Nachricht, oft als Information bezeichnet, also die Substanz der Information, eben nicht an eine materielle Substanz gebunden sein muß. Beim ethernet (Äthernetz) gilt das im Sinne der älteren Vorstellung, gleichwohl das ethernet auch technisch teilweise aus einem quasimateriellen Funkwellenkanal bestehen kann. Kurz: Substanz der Information UNGLEICH materielle Substanz. Letztlich ist die Vorstellung eines Äthers, der materiellen Gebundenheit der Information erst durch die Arbeiten von Maxwell und abschließend Einstein obsolet geworden. Wir haben uns seitdem auf den Konsens geeinigt: Nachrichten können, aber müssen nicht an eine materielle Substanz gebunden sein. Damit ist die Lösung des Problems relativ einfach: a) Sind Nachrichten an keine materielle Substanz gebunden und zur isotropischen Ausbreitung gedacht und v.a. nur im Nachhinein(!!) der Rezipient durch Nachforschung und bestenfalls hinlänglich und zufällig ermittelbar, oder eben auf freiwilliger Basis, dann sind sie frei. Solange als die maximale Übertragungsgeschwindigkeit der Nachrichten die Lichtgeschwindigkeit unser Konsens ist und die Übertragung selbst mit dieser erfolgt, wird das so bleiben. Die Basis dazu ist die anerkannte Relativitätstheorie bzw. die Maxwellschen Feldgleichungen. b) Sind Nachrichten an eine materielle Substanz oder quasi- materielle technische Einrichtung gebunden (z.B. auch Funk- wellenbündelung) und v.a. damit ihre Zustelladresse vorab, vor Beginn(!!), also bei der Übertragung bekannt und real intendiert, dann sind sie auch passabel einfach einer wie auch immer gearteten Abrechnung zugänglich. Ich akzeptiere, dass in Deutschland ein konservativer Bildungskanon die informationstechnische Entwicklung behindert und auch immer behindert hat. Ich bin sogar der Meinung, dass das Knacken der Wehrmachtskodes durch die ersten größeren von-Neumann-Rechner den Alliierten die Invasion und damit den Sieg im 2. Weltkrieg ermöglicht hatte. Bis dato ist der informationstechnische Rückstand in Deutschland evident. Deutschland ist im Internet auch wirtschaftlich nur marginal existent bzw. nur als Konsument. Abgesehen von einem medialen Gejammere dazu, hat das leider Auswirkungen bis in eine einigermaßen wirre Gesetzgebung hinein. Eine Gesetzgebung zur Abrechnung von Nachrichten- zustellung, die informationstechnische Verhältnisse ignoriert und ersatzweise auf sozialen und gesellschaft- lichen Umständen basiert, ist für mich auch deshalb nicht akzeptabel, weil im ersten Fall physikalisch- technische, also einwandfrei verifizierbare Umstände die Grundlage bilden, hingegen die Ersatzlösung sich nur an stark schwankenden und unsicheren statistischen und stehts unaktuellen verwaltungstechnischen Erhebungen im Nachhinein(!) orientieren kann, wenn sie nicht sogar gänzlich willkürlich nach anmaßendem Gusto geschieht. Dazu das Bonmot: Glaube an keine Statistik, die Du nicht selbst manipuliert hast. Siehe Ermittlung der Hörerquote der Anstalten. Ja eben, es geht ja auch nicht um eine Grundversorgung, sondern um die Bedienung einer Quote. Dies als Ergänzung zum Kapitel 2.1. Dass dadurch neuerdings das Melderegister obendrein in gewisse Unordnung gerät, ist ein Nebeneffekt des Wirrwarrs. Eine Grundversorgung wäre im Sinne "ohne Ansinnens eines bestimmten Rezipienten"! (So können auch z.B. Luxemburger die Grundversorgung des DCF-Zeitsignals nutzen.) Allein die Tatsache einer Quotenermittlung, ist schon ein Beweis dafür: Wir wissen nur marginalst wer uns gehört hatte! Es ist ein verzweifelter Versuch zu einer Adressierung. Manche Sendeanstalten bestätigen deshalb eine Empfangs- bestätigung eines Rezipienten. Es ist ein postbriefliches (also materiegebundenes) handshake-Verfahren, ähnlich dem bei TCP/IP üblich, natürlich fast unendlich viel langsamer -- und eben im Nachhinein! (Vgl. qsl-Karten bei Amateurfunk) Vgl. dazu auch den mißglückten und abgeschafften Versuch den Rezipienten via gerätetechnischer Erfassung festzu- nageln, die materiesubstanzungebundene Nachricht a) quasi- materiell b) an den Besitz einer technischen Empfangs- einrichtung (nur materielle Substanz) zu binden. 6.2. Kritik an obiger Verstandeslösung -------------------------------------- Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Masse der durch Medien anzusprechenden Menschen über abstraktes und hoffentlich exaktes Denken zu erreichen sind. Ich will damit nicht meine Spezies der Unvernunft bezichtigen, ich will nur berücksichtigen, dass viele weniger durch Vernunftargumente anzusprechen sind, sondern in der Praxis sich eher von Gefühlsmomenten berühren lassen. (vgl. auch Kapitel 7.3.) Das sich Einlassen auf eine naturwissenschaftliche Argumentation erfordert definitiv eine mentale Anstrengung, für die aus rein zeitlichen Gründen und praktischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten des Alltags nicht jeder die Ressourcen hat. Es geht einfach nicht. Es besteht nur gelegentlich auch vorsätzlich gar kein Interesse und eine Abneigung. Keinesfalls abwertend soll der folgende Spontispuch zitiert sein: "Wieso sich mit Wissenschaft abmühen, Religion ist doch viel einfacher?" Im Hinblick auf Paul Feyerabends Schrift "Anything goes" kann man sogar der Ansicht sein, dass selbst die sich um Exaktheit bemühenden Wissenschaften nur in guten Glauben an ihre Arbeitshypothesen agieren, eben bis zum nächsten Paradigmenwechsel. Es ist also keinesfalls an demjenigen Bürger herumzumäkeln, der sich auch selbst dazu anhält einen verantwortungsvollen Standpunkt einzunehmen, und somit zum Schluß gekommen ist, dass er letztlich eher noch den Nachrichten aus den Anstalten einen gewissen Glauben nicht nur schenken will, nein, sogar praktischerweise tun muß. Und in Folge dessen dann eben genau deren Stärkung durch einen unterhaltenden Rahmen eben für alle sich in ihrer praktischen Alltagsnot befindlichen Rezipienten beführwortet, nebst deren unexakter und fragwürdiger Finanzierung; so ist gewiß auch der Impetus der Familie Kirchhof und vieler anderer, die also praktisch verantwortlich und nach ihren Ansichten bestmöglichem Glauben gedacht hatten. Das mag sehr honorig sein, die Haltung birgt aber eben dadurch, dass sie nach "bestmöglichem Glauben" und sicher auch honorigen Gewissen aus praktischer Not heraus ist, unweigerlich logische Fehler in sich, indem sie eben nicht auf Messungen physikalischer Gegegebenheiten basiert. Die Verstrickungen, Verwirungen und Ungenauigkeiten aus den im Nachhinein vorgenommenen oder "potentiell" gedachten Annahmen nehmen letztlich ein Ausmaß an, die fast jede Epoche vor einem Paradigmenwechsel kennzeichnet. Die eine Wahrheit steht blank der anderen entgegen. Und Gesetzgebungen sind zur nackten Willkür geworden. Hier kommt nun die Freiheit ins Spiel bzw. der immer andere Teil derer, welche eine Wahrheit für sich in Anspruch nehmen, fühlt sich tangiert, wenn der erstere für die Durchsetzung seiner Wahrheit Gewalt für sich in Anspruch nimmt, v.a. ohne dass seine eigene Freiheit nachweißlich eingeschränkt ist. Diesen Nachweis, dass eben die Freiheit der einen Wahrheitsbeansprucher durch eine andere ebenso berechtigte Wahrheit eingeschränkt wäre, haben die Urteile mit jeweils unter dem Vorsitz eines der Gebrüder Kirchhof nicht erbracht! Die Erhaltung der Freiheit ist nur durch Einigung auf einen Konsens auf der Basis einer Verstandeslösung möglich. Und dieser ist eben primär aus einer Messung nach einem vereinbarten Messverfahren heraus generiert! (Seit etwa Galilei messen wir verstärkt.) Der innerste Kern aller Messverfahren ist das Zählen von Weltereignissen und eben keinerlei spontane oder gefühls- mäßig Eingebung. (Gelegentlich als Urliste bezeichnet.) Dass dazu ein Gebilde Beitragsservice nicht in der Lage ist, das ist evident, also ist dieses Gebilde obsolet. Es wurde ja dafür auch nicht geschaffen, sondern ist quasi nur der Büttel für eine willkürliche Lösung aus gutem Glauben. Der gute Glaube und das dazugehörige aufrichtige Gewissen, dessen Honorigkeit ich nochmal betonen will, ist aber schlicht ein religionsartiges bis religiöses Bekenntnis und keiner verifizierbaren und nachvollziehbaren Messung zugänglich. Ich war dahingehend sozialisiert worden, dass die Basis unseres Konsenses nicht irgendwelche Bekenntnisse sind, diese sind (frei nach Schiller/Wallenstein) "von der Parteien Gunst und Hass verwirrt", sondern die Messung! Die Frage, was können wir hier überhaupt sinnvoll messen, war die Motivation für das vorangegangene Kapitel 6.1. und zugleich ein Angebot für eine Konsenslösung in Freiheit. Ich kann den aufgeklärten Zeitgenossen auch nicht von der Mühe entlasten sich ein Medienrepertuar für seine Bedürfnisse zusammenzustellen. Es besteht in der Bunderepublik Deutschland keine Pflicht zu einer Kirchenzugehörigkeit wie in vielen orientalischen Staaten üblich, gleichwohl ist aber die Zahlungspflicht für die neuzeitliche Kanzelform Flachbildschirm aufgezwungen. Reine Audioinformation, also Radio, spielt eine finanziell marginale und vollkommen untergeordnete Rolle. Zu Datenschutz bei Medienpolitik versus Kirchenpolitik noch folgendes: Exkurs mangelnder Datenschutz bei Kirchen- und Medienzugehörigkeit Gewiß unterliegt es dem Datenschutz, welcher(!) Kirche man angehört bzw. zugeordnet werden kann, gleichwohl ist nicht geschützt ob(!) man sich zu einer Kirchenzugehörigkeit bekennt. Dies ist z.B. für den Arbeitgeber einfach ermittelbar, indem er weiß, ob er eine Kirchensteuer aufführen muß oder nicht. In einem orientalischen Staat wie z.B. Ägypten wäre das fatal, denn sich zu keiner Kirche zu bekennen bedeutet dann quasi ungläubig zu sein, also erklärte Gottesverleugnung mit allen ihren Konsequenzen. Ich bin aber der Meinung, dass Religion oder eben nicht, strickt Privatangelegenheit ist. Ich lasse mich ungern als ein Der-glaubt-ja-gar-nichts einordnen. Das kann aber jeder Arbeitgeber und Finanzbeamte. Normal wäre das kein Problem, aber das Gebilde Deutschland ist leider kein ganz säkularer Staat, allein schon der Verfassungsauftrag nach Art 140 GG wird ziemlich ignoriert. Es tut mir leid, dass ich das erwähnen muß. Die Verfassungswirklichkeit ignoriert die negative Religions- freiheit. Bei der Informationsfreiheit wird durch die Zwangs- abgabe sowohl die negative und positive Freiheit tangiert, d.h. ich muß bezahlen ob ich überhaupt eine (negative) oder welche andere (positive) Informationsquelle ich nutzen will. Würde mich dieser deutsche Staat anbetracht angestrebter Handelsbeziehungen und praktisch-politischer Abwägungen in letzter Konsequenz als seinen Bürger in einem muslimisch- religiösen Staat schützen können oder wollen? Die letzte Konsequenz, der Knackpunkt, wenn man so will, ist gerade in einem muslimisch orientierten Staat die Gottesfrage. Oder hat jemand daran einen Zweifel? Exkursende mangelnder Datenschutz Kirchen- und Medienzugehörigkeit 6.3. weitere Kritik an meinem Lösungsvorschlag zur Güte ------------------------------------------------------- Mein Gedanke war ein Urteil nicht am gutem Glauben, sondern an Erkenntnis durch Erfahrung, an informations- theoretischem Wissen und an logischen Aussagen festzumachen. Definitiv bin ich beeinflußt von der Schrift von Niko Strobach. Doch schon ihr Titel "Alternativen in der Raumzeit: eine Studie zur philosophischen Anwendung multimodaler Aussagenlogiken" erschlägt geradezu jeden Laien. Man winkt ab. Den diffusen Vorstellungen einer "Raum-Zeit", die eher weniger durch Sciencefiction-Filme erhellt ist, dort geht es nur um Prügeleien nach Primatenart, steht das selbst bei Studenten der Philosophie eher unbeliebte Grundlagenfach der Logik gegenüber. Das eine ist so theoretisiert und vollkommen unpraktisch erscheinend wie das andere. Immerhin ist dem Computernutzer doch bewußt, dass seine Maschine, sein tägliches Arbeitsgerät, sein Informationanker letztlich auf der Aussagenlogik, welche der Boolschen Algebra äquivalent ist, basiert; als ein Techniker mag man dann noch ein Hoffentlich hinzufügen. Schlimmer sieht es mit der "Raum-Zeit" aus, welche zu oft mathematisiert das Publikum geradezu zum schnellen Abschalten provoziert. Ein Verbindung der beiden unangenehmen Wissenstatbestände schaffen neuere Entwicklungen der Modallogik. Kennt die Aussagenlogik nur "wahr" oder "falsch", so werden hier Aussagen quasi moduliert und Operatoren wie "überall", "irgendwo", "für jedes Bezugssystem", "für manches Bezugssystem", "wissbar", "feststehend", "beeinflussbar" u.s.w. eingeführt. Der Vorwurf ist nun der: Suche ich hier das Heil nicht auch in einer Lehre, die durch ihre schiere Komplexität schon falsch und unzugänglich sein muß? Obendrein den Betroffenen zeitnah gar nicht vermittelbar ist und ihnen in ihrer praktischen Not abstrus, eher belastend und keinesfalls hilfreich erscheint? Antwort: JA. Es bleibt nur mein Impuls, wenigstens zu versuchen von einer Willkür des guten Glaubens und Meinens, von Annahmen in eine gewiß mühevollere, aber eben allgemein andere Denkwelt zu kommen; also in einen Umgang mit Denkkategorieren, wo sich eher ein Konsens (durch Messbarkeit!) herstellen läßt wie bei Offenbarungen und Klammerung an Tradition, die ich als "nicht wissbar", "nicht irgendwo" etc. bezeichnen muss. Es sind die Mühen der Ebene, die von "potentiell" angenommen zu "faktisch" wissend führen. Letztlich haben wir doch nicht anderes als Messbarkeiten für eine Konsensbasis. Und so muß weiterhin der Hader mit dem gemachten Vorwurf im Raum (eigentlich in der Raum-Zeit!) bestehen bleiben, dass mein Impuls nur eine Methode sei um herumtheoretisierend abzuwiegeln, was einer Tradition in gutem Glauben entgegengesetzt ist; auch wäre keine Zeit dazu da sich mit dieser Gedankenwelt für ein Urteil im praktischen Fall zu beschäftigen. Auch mein Anspruch von gar als ethisch verbrämten oder gesellschaftlich als notwendig deklarierten i.d.R. regional fixierten Willkürlichkeiten abzusehen, steht dem Denken der Traditionalistenmafia entgegen. Jede Mafia hat tausend Gründe für ihr Vorgehen, aber die wissenschaftliche Begründung dazu bleibt aus. Tradition mag eine feige Realität sein, ist aber kein Grund! Verzweifelt klammert sich oft der Kranke an das hoffentlich auf wissenschaftlicher Basis entwickelte Medikament, aber geht es um Medienpolitik, dann will man plötzlich nichts mehr von Logik und naturwissenschaftlicher Gegebenheit wissen, driftet in religionsartige Eingebungen und guten Glauben ab, wird so zum Spielball selbstermächtigter Heilslehrer. 7. Zukunftsszenario =================== Aus meiner Sicht eher pessimistisch aus diesen Gründen: a) Führende politische Eliten in der Bundesrepublik Deutschland haben eher eine rückwärtsgewandte und wenig technikaffine Allgemeinbildung. Dies Anzahl der Bundenstagsabgeordneten mit einer Ingenieurs- ausbildung ist marginal. Selbst der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel wurde ihr Physiker schon als "kalt" angerechnet, mit einer Ausbildung als Sozialarbeiterin oder als Pfarrerin wäre sie bestimmt besser dagestanden. b) Zuviele Mitbürger verwechseln hier Freiheit mit voll- kommen unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. Es geht praktisch um die 300 km/h, was eben je nach Geldbeutel so machbar ist. c) Mit dem Grundgesetz hat sich das Gebilde deutsche Nation von der aufgeklärten Säkularität der Weimarer Verfassung definitiv entfernt. Sogenannte Kirchen nehmen sich Sonderrechte heraus bzw. berufen sich ohne jedigliche Scham auf Zugeständnisse, welche sie z.T. mit Adolf Hitler ausgehandelt hatten, und wo noch nichts "kirchlich" beeinflußt ist, da soll es schnell geschaffen werden, vergleiche dazu z.B. die Einlassungen des Politikers Chem Özdemir zum Islam in Deutschland. Das eine System der Unfreiheit wird durch ein anderes ersetzt; keine Freiheit der isotropen lichtschnellen Information, eben umettiketiert und nun so als "gut" bestimmt. d) Gleichzeitig aber ist im Grundgesetz, der vorläufigen Ver- fassung für den Rest des von Bismarck mit Gewalt zusammen- genieteten Gebildes, ein Mißtrauen gegen seine Bevölkerung eingebaut, der man nicht wirklich Demokratiefähigkeit zutraut. Dazu passt auch, dass rund 70 Jahre nach dem letzten Zusammenbruch weit und breit kein Friedensvertrag am Horizont sichtbar ist; das mag vielleicht mit diesem Gebilde der auch als "potentiell" angenommen Undemokraten, die zu belehren sind, auch obsolet sein. Gesetzgeber der dezenten Religionsrepublik Deutschland werden sich also nicht zu einer im vorherigen Kapitel aufgezeigten aufgeklärten Gesetzeslösung durchringen, sondern den apostolischen Aspekt vom Sendungsbewußtsein zur Aussendung in den Vordergrund einer Lösung -- wenn sie überhaupt käme -- stellen. So gesehen kann man die Anstalten auch als eine Art von Kirche, als eine Religionsgemeinschaft mit staatlich verbrieften Sonderrechten ansehen. Als Katechismus ist ganz offiziell das framing-Handbuch der ARD für alle Mitarbeiter verbindlich ans Herz gelegt. Nein, Bücher- verbrennungen gibt es keine mehr, aber Sprechverbote und zunehmend versucht man das Internet zu zensieren. Probat hat sich die cancel-culture etabliert. Vergleiche dazu auch die typische Einlassung von Tabea Rößner (Heinrich Böll-Stiftung) vom 27. April 2017: "Etliche Jahre später, 1986, fiel erstmals der Begriff "Grundversorgung", um die Funktionen des Rundfunks "für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben der Bundesrepublik" zu umschreiben. Dies mündet in den besonderen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie er im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11 Absatz 1) beschrieben wird." url=https://www.boell.de/de/2017/04/27/ argumente-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk Als selbstermächtigter Demokratiewächter darf man sich durchaus fühlen, aber nicht dabei in die Tasche anderer greifen. Auf so eine Demokratie pfeife ich und lasse mich dann lieber auf billige, einfallslose Weise und aus "heiliger Einfalt" als Populist verunglimpfen, verbleibe als "bad guy", als ein Böser im Sinne der Anstalten, als einer, der sich ihrer Heilsbotschaft verweigert. Wenn das Gebilde Bundesrepublik Deutschland oder wenigstens und eigentlich ein Bundesland, denn dessen Sache ist es, Glück hat, dann wird diese Kirchenart in einen Bürgerverein ohne Zwangsmitgliedschaft umgewandelt. So auch der bekannte Zukunftsforscher Horx, dem ich da leider beipflichten muß. Für die Sichtweise von Horx spricht auch der Umstand, dass ein Qualitätsjournalismus mit einem Bruchteil der Zwangs- abgabe sichergestellt werden könnte; nur etwa 25 Cent der über 17 Euro werden tatsächlich für Nachrichten etc. ausgegeben, der Rest wird für Pensionen, Supergehälter, Nebengeschäfte und Korruptionssportarten ausgegeben. 2016 waren die Einnahmen der Anstalten rund 1 Milliarde höher als der Haushalt des Bundesinnenministeriums mit etwa 7 Milliarden und mehr wie der Staatshaushalt von Moldavien (Quelle Schrang, die GEZ-Lüge). Es ist aber von den Kirchhofbrüdern diffus als eine Art Teilessenz dieser Republik selbst dargestellt, man ist quasi Zwangsmitglied in dieser sendungsbewußten Glaubensgemeinschaft, gleichwohl man aber nicht zur bundesrepublikanischen Staatsbürgerschaft gezwungen ist. Das Bekenntnis zu einem Nationalstaat ist ja kein Glaubensakt, sondern ein Akt der Vernunft in Freiheit, so jedenfalls mal der aufgeklärte Anspruch, folgerichtig ist ein Wechsel dieses "Bekenntnisses" im Allgemeinen auch nicht sanktioniert. Wer gleicher ist wie alle Gleichen kann sich noch mit einem anderen "Bekenntnis" dieser Art schmücken (Doppelpass) und hat im praktischen Fall eine Auswahl nach Gusto. Bei einem religiösen Bekenntnis ist ein quasi "Doppelpass" nicht möglich, weil ein Glaubensanspruch immer absolut ist, vgl. 1. Gebot der Christen, vgl. Flagge von Saudi-Arabien. Oder man verbleibt staatenlos. "Bekenntnislosigkeit" zu einem Staat wird aber überwiegend sanktioniert. Die willkürlichen Albernheiten der Nationen in diesen Bereichen kennen keine mentalen Grenzen -- immerhin, gleichwohl sie aber über ihre geografischen Grenzen recht eifersüchtig wachen. Diese Willkürlichkeit, sogar über ein nationalstaatliches Denken hinaus, erinnert mich doch perifer an den reinen Islam, wo ein Abfall, eine nachträgliche Ablehnung der willkürlichen Zugehörigkeitserklärung als Apostatie vom Glauben in rund 13 Nationen sogar mit der Todesstrafe sanktioniert wird. So schreibt es die Scharia vor. Einmal zum Islam zwangsbekehrt gibt es kein Zurück mehr. (ergänzend Kap. 7.1.) Im Sinne einer Heilsbringung machen die Anstalten stehts Werbung in eigener Sache. Das ist sehr legitim, solange es nicht zwangsfinanziert und beschnüffelt ist. (vgl. Kapitel 3.4.3.) Auch die Darstellung der Anstalten als Heilsbringer für den Pluralismus, mal positiv so angenommen, bringt nichts, da sie sehr schnell als Religion einer geheuchelten Vielfalt entlarvt ist, die all jene ausschließt, welche andere Ansichten vertreten, abgesehen davon, dass jene gutdotierten Aufsichtsgremiumspöstchen sowieso exklusiven und gehätschelten Zuarbeitervereinigungen vorbehalten sind. Es fanden und finden niemals freie und geheime Wahlen zu diesen Gremien statt. Stattdessen werden die Unbedarften mit diesem albernen Feigenblatt "ständige Publikumskonverenz" umnebelt, ein herrlicher "als ob"-fake erster Klasse! 7.0. Ständige Publikumskonverenz e.V. ------------------------------------- Dieser Verein tendiert in die Richtung des von Horx erwähnten Bürgervereins. Es heißt in einem seiner Prospekte "Wir wollen mehr Mitsprache", schön, aber HABEN tut er sie nicht, es ist also eine pure show. Er will "moderierend" auftreten, aber was soll ein vollkommen machtloses Gebilde? Ich habe diesen show-Verein noch nie "moderiered" bei den Auseinandersetzungen um bürgerliche Existenz vor Verwaltungs- gerichten auftreten sehen. Dazu müsste ein Bundesland ihm durch Gesetzeskraft auch die Möglichkeit dazu verschaffen. Mir sind (bis zum Beweis des Gegenteils) auch keine Vereinsmitglieder bekannt, die als Zuhörer bei den Polit- prozessen anwesend wären. "Wir verfassen und begleiten Programmbeschwerden", auch schön, aber ich rezipiere das Programm nicht, und wenn allgemein beiläufig, dann werte ich es als ziemliche "Lügenpresse". Hier sei an Kapitel 1.3. erinnert, die sittliche Beziehung ist zerstört. Wenn die Anstalts-Meinungsmaschine für so einen fake-Verein wirbt, dann halte ich ihr zugute, dass sie sich wenigstens gedanklich auf den Tag vorbereitet, wo die Finanzierung ihres Sendungsbewußtseins fairerweise von den Leuten bezahlt wird, die dazu auch stehen! Doch ich bin skeptisch, nicht dass es meiner Meinung nach bei den Anstalten nicht Leute gebe, die Einsicht in die Unrechtmäßigkeit des Treibens hätten, hier muß die Doktorarbeit von Anna Terschüren erwähnt werden, sondern es wurden sogar diese zum Stillschweigen gebracht, indem Ferdinand Kirchhof das Anstaltssystem zum integrierten Wesensbestandteil des nationalen Gebildes erklärt hat. Man ist also eher bereit den Staat zugrunde gehen zu lassen, als von einer augustinischen Sturheit abzuweichen. 7.1. Zwangscharakteraffinität ----------------------------- Der Gipfel des aktuellen Horrors sind Kinder aus Vergewaltigungen durch muslimische Männer, die muslimisch erzogen werden müssen, sofern man bzw. die Mutter sich nicht der Apostatie, dem Abfall vom Glauben schuldig machen will, was nach der Scharia -- die ja ansich weltuniversal gilt -- mit der Todesstrafe geahndet wird. Nationale Grenzen spielen dazu nur noch eine marginale Rolle. Kritik an Menschen, die sich zu diesem Glauben bekennen, wird von den Anstalten fehlerhaft als rassistisch schubladisiert, gleichwohl vollkommen bar von der Biologie der Gene. Es fehlt so bitter an hier biotechnischer Bildung. Also entweder bekenne ich mich zu einem Glauben oder aber nicht. Keine Religion läßt ein wachsweiches "so ein Bißchen" durchgehen. Die Rede sei in diesen Angelegenheiten ja oder nein, vgl. dazu Äußerungen des Jesus von Nazareth. Es ist also die Äußerung des Individuums gefordert, auch mangels jediglicher Messmöglichkeit. Glauben oder nicht, kann man nicht messen. Unter Zwang ist religiösen Menschen die Täuschung und Verleugnung empfohlen (Islam) oder aber verziehen (Christentum). Umgekehrt gilt auch der Satz des Ostgoten Theoderich der Große: "Religion können wir nicht befehlen, da es niemand in den Sinn kommen wird, dass er gegen seinen Willen glaubt." In diesem Sinne kann auch ein Einverständnis oder nicht zu einem Bürgerverein mit nachfolgender Zahlungspflicht für Qualitätsjournalismus gefordert werden. Dieses Einverständnis kann implizit gegeben sein, indem ich eben Informationen als Rezipient willentlich über einen materiellen bzw. quasi- materiellen Kanal oder Zustellungsweg bestelle, eben so wie ich an einem Kiosk eine Zeitung kaufen würde. Ein Zwangseinverständnis zu einem Qualitätsjournalismus und seiner oben zugestandenen begleitenden propagandistischen Unterhaltung ist gleichgeartet zu zeitgenössischem Religions- zugehörigkeitszwang in vielen nationalen Gebilden. Dies erklärt auch die Affinität zwischen Anstalten und Religionsgemeinschaften, allein die geliebte Quote, also Berücksichtigung Ungläubiger für die gewünschte gesell- schaftliche Akzeptanz (Kirchhof-Urteil 2018) verhindert hier schlimmeres. 7.2. Mono-Medienfinanzierung ---------------------------- Gleichwohl neuerdings (Mai 2019) es möglich ist als Mann einen deutschen Pass für sich und mehr wie eine Ehefrau zu erhalten, um also dann Deutscher in einer Vielehe zu sein, ist es mir nicht möglich den Zwangsbeitrag auf mehrere Medien- institutionen aufzuteilen. Die gerade von den Anstalten so propagierte Vielfalt gilt im Fall der Medienvielfalt nicht. Dies bekräftigt mich in meinem Pessimismus betreffs dem durch Otto v. Bismarck mit "Blut und Eisen" zusammengenieteten nationalen Zwangs- gebilde Deutschland, nun eine Haftungsgemeinschaft bis zu- rück zu 1910 (Namibia), gleichwohl Medienpolitik ja noch als Ländersache verblieben sein soll. Solange wir aber noch in einem relativ wohlfeilen Wohlstand leben, wird sich daran nichts ändern, denn Lenin hatte klar erkannt, dass ein voller Bauch nicht gerne revolutioniert. Viele Leute werden lieber bis zur Lächerlichkeit hin mit ihren Rechten verblassen und ihrer Bequemlichkeit, ihrem Komfort und ihren Grillen fröhnen, bevor sich sich mit der sie so schön durch Brot und Spiele einlullenden Anstalten auseinandersetzen. Und so hängen sie Abend für Abend an diesem Tropf. 7.3. Der Hörer als Defizitmodell -------------------------------- Die in Kapitel 6.2. vorgebrachte Kritik verweist leider auch auf ein Defizitmodel des Rezipienten. Also der Hörer wird weniger in Hinblick auf seine positiven Eigenschaften beleuch- tet, sondern man geht von Mängeln beim Rezipienten aus; so wie es ja auch die Ausgangsidee der zweier Aliierten für das Anstaltenmodell zunächst für das Gebiet Bizone gewesen war. (Reeducation) Dies kann aber nicht die Basis für Qualitätsjournalismus mit einem gewissen Anspruch sein. Solange dem Hörer nur ein Wissensmangel zugesprochen wird, ist es Aufgabe des Jour- nalisten diesem abzuhelfen durch ergänzende Informationen und Berichte, aber nicht durch Deutungen und Einordnungen. Es wird aber vornehmlich von einem Bewußtseinsmangel ausge- gangen, d.h. die Aufgabe der neutralen Informationvermittlung gleitet unzulässig über eine Aufklärungsabsicht in eine durch Sendungsbewußtsein angetriebene Ideologisierung durch Mission hinein, bis zu dem Punkt, dass der Nachrichtenempfänger prak- tisch durch Unterhaltung zu besserem Wissen zu verführen sei! Die übliche Redeweise im DLR ist schon pfarrerhaft "wir ordnen das ein" -- natürlich im Sinne der DLR-Weltsicht für den zu belehrenden Hörer. Ein beschützender Rundfunksender? (Vgl. da- zu auch Affinität zwischen doktinären Religionsgemeinschaften und Anstalten, selber Duktus.) Der Ausgangspunkt dazu ist ein Defizitmodell über den Rezipienten. Doch wo ist die Grenze zwischen besserem oder politisch genehmeren Wissen beim Hörer? Dazu könnte es z.B. diese Ansatzpunkte gegeben: a) Zunächst mal Ende des Magazinformats: Wieso zwischen den Informationen Unterhaltungsmusik? Also mal etwas Text, dann wieder Musik. Sind wir in einem Gottesdienst? b) Der Rezipient empfindet seinen Informationsmangel selbst, und hat die Chance durch einigermaßen objektiven Informa- tionsmöglichkeiten sich zu versorgen. Ein schönes Beispiel dazu ist das Portal Wikipedia, welches keine öffentliche Förderung erhält. Außerdem gibt es im Grunde genommen keinen einfachen kostenlosen Zugriff auf solche Dinge. Leider ist er bei finanziell und organisatorisch eingeschränken Resourcen auf die üblichen Missionssender angewiesen. c) Auch für jede einfache Nachricht gehört ihr unmittelbarer Quellennachweis wie selbverständlich (inherent, als not- wendiger Bestandteil der Sache selbst) dazu. Gelegentlich wird auf einen Korrespondenten verwiesen, seltener erfolgt eine Information, dass es sich um vor- behaltliche Meldungen von laienhaften Informanten handelt, so z.B. aus Kriegsgebieten. Wäre es nicht besser, da zurückhaltender zu sein? Aber der angebliche Qualitäts- journalismus ist eben boulvardisiert und verzichtet im Interesse einer guten Quote für Werbeeinnahmen nur ungern auf Sensation. (vgl. hierzu Kapitel 2.2.) Auch hier ist Wikipedia einigermaßen vorbildlich. Hingegen verzichten Lexikas i.d.R. der Kürze halber darauf und geben nur auf Nachfrage dazu Auskunft. Auffällig auch der Unterschied bei Quellenangaben zwischen Wikipedia und den zwangsfinanzierten Mediatheken der Anstalten. Tagebuchschreiber bzw. freie Blogger im Internet gehen weniger vom Defizitmodell ihrer Leser aus, ihnen geht es primär darum Eindrücke und Erfahrungen festzuhalten. Sie rechnen vornehmlich nicht mit einer Quote und haben das Bewußtsein von ihren ihnen unbekannten Rezipienten, folglich leiten sie auch keine Geldforderung ab. Jedoch dass ihre i.d.R. subjektiven Festhaltungen dann auch für Andere von Interesse sein könnten, ist oft beab- sichtigt, und eben dann mit der Hoffnung auf Werbeeinnahmen begleitet. Und so gleitet ihr Blog von der in Kapitel 3.4. erwähnten Motivation c) (um der Sache selbst willen) in a) (kommerzielles Interesse) oder gar b) (Missionierung) hinein. Wo ist nun die Grenze zwischen einem spontanen Tagebuch- schreiber und dem angestrebten Qualitätsjournalismus? Ich meine, dass es gar keine Grenze gibt, sondern manche Einlassungen von Journalisten der Anstalten sind unter dem Niveau von kritischen Bloggern und enden somit schlicht als zwangsfinanzierte Verlautbarung mit Bedeutungsanmaßung. 7.3.1. Das Defizitmodell als Regression --------------------------------------- Das Defizitmodel entfernt sich salop gesagt vom zentralen Anliegen des deutschen Idealismus: Wir sind als Menschen absolute freie Wesen. Für Hegel war die Legimitation der Philosophie der Kampf um Freiheit des Geistes. Im Gegensatz dazu die von mir oben behauptete augustinische Geisteshaltung als Basis in den Urteilen des BVG durch die Gebrüder Kirchhof, welche dem Menschen keine Willensfreiheit zubilligt, sondern jeden Bürger als "potentiellen" Rezipienten betrachtet. Jeder ist somit als "potentieller Sünder" aufzufassen und fällt der absoluten Gnade eines Gottes anheim. In Ermangelung eines real existierenden Gottes, auf welchen man sich beziehen könnte, nimmt der BVG die "gesamtgesell- schaftliche Akzeptanz" als Grund für seine Entscheidung. Adolf Hitler war als Heilsversprecher "gesamtgesellschaftlich" auch sehr akzeptiert, aber seine Gleichschaltungspolitik hier analog die unzulässige Zwangstypisierung negierte den Freiheitsgedanken. Der Abgabeverweigerer wird indirekt zum Staatsfeind deklariert, indem er sich der Finanzierung der ursprünglich als Entnazifi- zierungseinrichtung gedachen Anstalten entzieht. Zum 75.Jahrestag der Niederlage 1945 sprach Bundespräsident Steinmeier von der "ewig andauernden Geschichtsschuld" der Deutschen, was praktisch alle auf dem Gebiete des Gebildes BRD Wohnenden zur Zwangsabgabe verpflichtet, gleichwohl sich das natürlich in keinster Weise deckt, zumal immer weniger tatsächlich in irgendeiner Weise einer "Geschichtsschuld" schuldig sind. Was ist das für eine seltsame Nationreligion mit Dauerbüßer- gewand? Ein gewisser Landschaftsmasochismus? Meine Wenigkeit würde sie gerne ablegen, aber irgendeiner Verwaltung sollte man sinnvollerweise angehören. Aber allein schon dieser Herzenswunsch führt unmittelbar zu meiner Verunglimpfung bis Vorverurteilung. Es ist kein Zutrauen und auch Selbst- vertrauen bezüglich der angestammten Bevölkerung Mitteleuropas. Wohin soll das führen? Ich selbst bin der Auffassung, dass Demokratie für sich selbst spricht und selbst sprechen muß. Ich verzichte auf eine soge- nannte Demokratie, zu welcher ich erst quasi verführt werden muß. Salop: Man muß die Menschen nicht zum "frei atmen" ver- führen, weil diese Verhaltensweise von vorneherein (… priori) in ihrem ureigensten Interesse ist. Wer das vorgibt, bezweckt schlicht etwas anderes. Wer natürlich von der Neigung her einen zu sehr deformierten masochistischen Charakter hat, der braucht gegebenfalls eher einen Arzt, aber keine Meinungsindustrie. 7.3.2. Das Defizitmodell vom Rezipienten selbst gwünscht -------------------------------------------------------- Es wäre durchaus denkbar, dass der allgemeine Rezipient aufgrund der Begrenzheit seiner kognitiven Kraft eine quasi leichtere Nachrichtenkost wünscht. Dies ist ein unbedingt legitimer Wunsch, welchen derzeit die üblichen werbefinanzierten Radios, also Privatsender mit kommerzieller Motivation bedienen. Diese Haltung gegenüber einem im Grunde genommen einsei- tigen Beeinflussungsstrom ist zu akzepieren, allerdings sollte man dies nicht zwangsfinanzieren müssen. Ich nennen das Beeinflußungsstrom, weil etwas anderes ist es nicht. Sehr ähnlich auch in dem politischen Video des Youtubers Rezo "Vernichtung der Presse" mit Hintergrundmusik? Soll ich hier besirmelt werden? Wohin? Oder spricht er gar nicht ausreichend für sich? Exkurs Niklas Luhmann 1994, eines der letzten Interviews als Ergänzung: speak: Denken Sie nicht, daß das Fernsehen als Medium eine wichtige Informationsquelle gerade für die Soziologie sein könnte? Niklas Luhmann: Ja gut. Das stimmt. Doch doch. Aber das ist zu zeitaufwendig. Vor allem: Es wird ja immer nur dann gesendet, wenn gesendet wird und nicht, wenn ich Zeit habe. Aber gar keine Frage. Diese Integration von Bild, Sprache, die Totalsicht, die möglicherweise manipuliert ist, wenn ich auf der anderen Seite bei Fernsehfilmen mitwirke, natürlich das Sendungsbewußtsein nachher, man darf nicht länger reden als eine Minute etc. - also es manipuliert auf der einen Seite und vermittelt einen Totaleindruck, von dem man Manipulation nicht wieder herausdividieren kann als Zuschauer - also das sind schon Phänomene, ohne die Gesellschaft wahrscheinlich nicht die wäre, die wir heute haben. Exkursende Niklas Luhmann 1994 8. conclusio ============ Ich plädiere für Freispruch, weil sich die Gesetzgebung von im Kosmos allgemein geltenden informtionstechnisch verifizierbaren Gegebenheiten entfernt hat. Diese sind bar jediglichen Heilsversprechens. Ich bin mir wohlbewußt, dass es Tradition der politischen Mächte ist, kosmologische Überlegungen oder deren Einbe- ziehung in die Argumentation zu sanktionieren. Der Grund liegt immer in der Zerstörung des traditionellen Weltbildes durch solche Gedanken. Das ist der Fortschritt in der Kosmologie, das war immer so, es hat sich aber seit der Aufklärung gebessert, davor winkte der lodernde Scheiterhaufen etc. 8.1. Wahrheit und Wissen ------------------------ Kann man überhaupt einer Überzeugung mit natürlich dem Anspruch auf Wahrheitswissen sein ohne sich dem Verdacht auszusetzen religionsartig nur in gutem Glauben zu argu- mentieren? Erschwerend kommt hinzu, dass jede nachvollziehbare Messung eines Phänomens allzugerne einer Interpretation ausgesetzt wird, wobei wir hoffentlich den Konsens haben, dass es keine Methodenlehre der Interpretion gibt, die Ansprüchen von Wissenschaftlichkeit genüge tut. (Vgl. auch Historisches Wörterbuch der Philosophie). Manche, wie Paul Feyerabend, verneinen dies. Es bleibt aber trotzdem die harte und unangreifbare schlichte Messung, die in vielen Fällen der Wahrheit der Gerechtigkeit genüge tut, zumindest im Fall, dass über die Messung, d.h. ihr Verfahren und ihre Art selbst ein Konsens erreicht ist. Übertreten der Höchstgeschwindigkeit bleibt als Delikt nach korrekter Messung, ist somit "faktisch" auch wann einer in einem Rennen die Lichtschranke durchbricht ist nicht anzuzweifeln. Schiedsrichter können sich täuschen, eine Videoaufzeichnung zum Nachvollzug der Gegebenheit bleibt, und dient damit weniger als Anlaß für ausgiebige Prügeleien. Das Eichwesen ist eine tragende Säule jeder Verwaltung. Mühevoll ist der Weg der Menschheit mit Messung anstatt mit gutem Glauben zu argumentieren, angefangen hatte es schon mit jenem Geschichtchen vom Apostel Thomas, der eben quasi nachgemessen hatte, indem er seine Hand in die offene Seite des Jesus von Nazareth gelegt hatte und dafür sogleich und umgehend angefeindet wurde! EPILOG ====== Natürlich bin ich mitten in der Vorbereitung von Internetseiten zu dieser Sache. Es ist mein gutes Recht dann meine etwaige Verurteilung in diesem politischen Prozess allen Interessenten zugänglich zu machen. Auch wenn ich deswegen nicht den Winkelried (wie bei Sempach 1386) machen würde, lasse ich mich meitwegen als einen Irren abtitulieren, der bereit ist gegebenenfalls für seine Ansicht in dieser Sache auch in Erzwingungshaft zu gehen. So etwa 60 Tage sind dafür schon -- kontraproduktiv natürlich -- verhängt worden. Ein Spontispruch dazu:"Ein Bürger ohne Knast ist wie ein Baum ohne Ast." Da sind wir nun. Bald könnten hier auch Bananen wachsen. Na ja, vielleicht gehört Knasterfahrung auch zur Abrundung der Lebenserfahrung, damit man mitreden kann. Die Disziplinierung kostet natürlich den Staat etwas, aber er hat's ja: Aktuell (2018) sprudeln die Steuereinnahmen. 1. Es ist explizit gerade das Ziel der aktuellen Gesetzgebung Bürger in dieser Angelegenheit zu kriminalisieren, indem die Legislative blanke Arbeitsverweigerung betreibt. Die AfD, welche die Abschaffung der Zwangsabgabe im Programm hat, wird permanent dämonisiert und verunglimpft. 2. Grundsätzlich ist jeder, der mit kosmologischem Horizont argumentiert, ein Feind des Establishments. Ich meine sogar, die philosophische Ansicht vertreten zu können, dass die Kosmologie der Motor Nummer 1 des dialektisch gearteten allgemeinen Fortschritts ist und eben nicht der gesellschaftliche Fortschritt, dieser ist zwar volumiger und lautstärker, aber nachfolgend. Zuerst war die Kopernikanische Revolution, dann die anderen. Die Dinge aus galaktisch anmutender Sicht "für alle denkenden Wesen" so sehen, war auch Basis für den kategorischen Imperativ in Kants Kritik der praktischen Vernunft, welcher theoretische Basis für unser hinlänglich aufgeklärtes Staatswesen des auf Otto von Bismarck zurück- gehenden Gebildes zumindest sein sollte. Oder nicht mehr? Ich will nicht im Geringsten behaupten, dass die Schanze meiner Verteidigung nicht gestürmt werden könnte, ich kann mit meinen beschränkten Ressourcen nur versuchen, den public-relation-Preis dafür so hoch wie nur möglich zu treiben! "Der Mensch ist frei und wäre er in Ketten gebohren" (Schiller). Und sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitende Wellen sind substanzlos und unzurückholbar frei. Diese Fahne ist gehisst. Humoristische, subjektive Einlassung zu Kaptitel 5.2.5.: Der bei den Menschen übliche broadcast ist eben nach Primatenart, oft etwa so wie bei Brüllaffen. So quasi urzeitliches saurierhaftes Herumgebrülle mit Licht- geschwindigkeit trägt meiner Ansicht nach eher zur Vertreibung von möglichen außerirdischen Wesenheiten bei, sie werden sich hüten bzw. "den Teufel tun" sich mit uns einzulassen und eher ein "galaktisches Warnschild" aufstellen! Und so werden wir wohl bis auf weiteres alleine bleiben müssen, weil diese -- vornehm ausgedrückt -- Verlautbarungen von Primaten als ungutes statistisches Rauschen rezipiert werden. Theologischer Satz: Wenn es einen Schöpfergott der Menschen gibt, dann muß man ihm dafür dankbar sein, dass er die Ausbreitung des Wahnsinns auf die Lichtgeschwindigkeit begrenzt hat. Etwas Hinweise auf Literatur, die mich beeinflußt hat (unvollständig) --------------------------------------------------------------------- * Alternativen in der Raumzeit: eine Studie zur philosophischen Anwendung multimodaler Aussagenlogiken Band 16 von Logische Philosophie, ISSN 1435-3415 Autor Niko Strobach, Verlag Logos, 2007 Original von Northwestern University Digitalisiert 8. März 2011 ISBN 3832514007, 9783832514006 * 2019 http://equapio.com/de/politik/gez-religioese-betriebsstaetten-sin d-von-der-beitragspflicht-befreit/ Religiöse Betriebsstätten von Beitragspflicht befreit von Martin Klipfel Freier Journalist * Feyerabend, Paul K. - Wider den Methodenzwang - Frankfurt/Main Suhrkamp 1. Aufl. 1976 * Feyerabend, Paul K. - Wider den Methodenzwang - Frankfurt/Main Suhrkamp 5. Aufl. 1995 * Degenhart, Christoph Prof. Dr. Universität Leipzig 2013 Verfassungfragen des Betriebstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder * Rothkegel, Annely - Technikkommunikation UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz 2010 ISBN 978-3-8252-3214-6 * Seelmann, Kurt Rechtsphilosophie 3.Auflage 2004 Verlag C.H.Beck München ISBN 3-406 524419 * Terschüren, Anna 2014-06-04 http://www.youtube.com/watch?v=hgaYKFU1uz8 * "zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien" Offener Brief vom September 2017 von Medienschaffenden an die Ministerpräsidenten BRD. * Precht, D., Seine Äußerungen im Magazin Cicero * Seiten von Harald Simon in Eltville, 2020-06-27 http://www.wohnungsabgabe.de/rundfunkschaden.html * https://de.wikipedia.org/wiki/Karola_Wille * Quelle zur Interview nit Niklas Luhmann: Im Sommer 1994 baten wir, Andreas Otteneder und Hermann Schubert, Prof. Niklas Luhmann in München am Ende seiner Gastvorlesung in einem Hörsaal der LMU um ein Interview. Der Professor war einverstanden und lud uns ein, ihn am darauf folgenden Nachmittag in seinem Hotel, einer kleinen Pension am Siegestor, zu besuchen. Die Fragen (speak) stellten Andreas Otteneder und Hermann Schubert. * https://opensearchfoundation.org/ (2020-10-23) INHALTSVERZEICHNIS PROLOG Vorläufige Vorbereitung auf einen möglichen 1. Verhandlungstermin Vorschläge zur Güte und Einigung, Entwurf Verteidigungsrede 0. Wie kam es aus meiner Sicht zur Auseinandersetzung? 0.0. Entwicklung seit 1978 0.1. Entwicklung seit etwa 2000 0.2. Entwicklung seit 2013 0.3. Neuere Entwicklung Herbst 2014 0.4. Bitte um wirkliches Gehör! 0.5. Gegenwart 0.6. Ausblick und Intention meines Plädoyers 0.7. Ein wenig Abschätzung 1. Verfahrenmäßige Argumente 1.0. Wesen politischer Prozesse 1.1. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2018-07-18 1.2. Fehlende Mediation und Schlichtung 1.3. Zerstörung der sittlichen Beziehung und Relevanzverlust 1.4. Diffamierung der Prozessgegner 1.5. Das häßliche Gesicht der bundesdeutschen Meinungsmaschine 2. Argumente zum Grundgedanken der Staatsverträge 2.0. Staatsrechtlicher Ausgangspunkt 2.1. Grundversorgung und Nutzung, Arbeitsverweigerung der Exekutive 2.1.0. Was ist aktuell Grundversorgung? (2020-07-13) 2.1.1. Beispiel Anzahl der UKW-Kanäle 2.1.2. Grundversorgung ohne Empfangsmöglichkeit für Radiohörer 2.1.3. Sabotage der Grundversorgung mittels DABplus 2.1.4. Abgabebefreiung wegen Unmöglichkeit des Doppelnutzens 2.2. Grundgedanke Unkommerzialität 2.2.1. Kommerzielle Entlohnungspraxis 2.2.2. Eklatante Finanzierung von Doping- und Korruptionssportarten 2.2.3. Verkauf von Programmen ins Ausland 2.2.4. Angriff auf den freien Wirtschaftsverkehr 2.2.5. Verstoß gegen das Gebot der europäischen Ausschreibung 2.3. Medien sind keine Solidargemeinschaft 2.4. Medienkrise als Ergebnis 3. Persönliche politische Gründe 3.1. In meiner vita begründet 3.2. Diffamierung durch anmaßende Deutungshohheit 3.3. Sonderbelastung einer Bevölkerungsgruppe 3.4. Sendungsbewußtsein 3.4.1. Sendungsbewußtsein eines der Herren Kirchhof 3.4.2. Entnazifizierungsgedanke 3.4.3. Wiederreligiösifizierung ohne Griff in fremde Taschen 3.5. Sonderbelastung von Singlehaushalten 3.6. Belastung durch Befreite und Großfamilien 3.7. Verletzlichkeit des Wohnens 4. Ein wenig Kritik am Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 4.1. Verschlimmbesserung 4.2. Platter Irrtum und Suggestionslüge 4.3. Und doch Geräteabhängigkeit 4.4. Fatales Bekenntnis zu Zwangsabgaben 4.5. Förderung von Offenbarungswissen 5. Argumente der Technikphilosophie und Informatik 5.1. Grundlegende Unterscheidung WICHTIG! 5.1.1. Notwendige Wissenbasis 5.2. Einige Beispiele zur Verdeutlichung 5.2.1. unadressierte Sendung als Besonderheit 5.2.3. Kabelzustellung von Sendungen 5.2.4. Kommunikation im Internet 5.2.5. Kontaktversuche mit außerirdischen Wesenheiten 5.2.6. Display 5.3. Ein Konglomerat von Sendungen 5.4. Ein Marktschreier 5.5. Broadcast im Ethernet 5.6. Störsender 5.7. Klopfzeichen im Knast 5.8. Diversityempfang 5.9. Die Atomrakete 6. Ursache und Lösung des Wirrwars = KERNAUSSAGE hier! 6.1. Substanz und Nachricht 6.2. Kritik an obiger Verstandeslösung 6.3. weitere Kritik an meinem Lösungsvorschlag zur Güte 7. Zukunftsszenario 7.0. Ständige Publikumskonverenz e.V. 7.1. Zwangscharakteraffinität 7.2. Mono-Medienfinanzierung 7.3. Der Hörer als Defizitmodell 7.3.1. Das Defizitmodell als Regression 7.3.2. Das Defizitmodell vom Rezipienten selbst gwünscht 8. conclusio 8.1. Wahrheit und Wissen EPILOG Etwas Hinweise auf Literatur, die mich beeinflußt hat (unvollständig) Zitierangabe: http://zwangsabgabe.konvolut.name/ 2025-08-28 11:50:56 |